Kolbermoor – Wo endet Kolbermoor und wie ist mit den Ortsrändern in der Bebauungsplanung umzugehen? Eine Diskussion über diese Grundsatzfrage entwickelte sich in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung. Ausschlaggebend war ein Antrag für ein Bauvorhaben an der Staatstrasse 6a, also am westlichen Ortsrand Kolbermoors.
Rein von den anzuwendenden Vorschriften her genügen die geplanten Gebäude – ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten sowie ein Doppelhaus – den Anforderungen für eine Genehmigung. Dennoch hatte die Verwaltung – nach intensiven Überlegungen, wie Bürgermeister Peter Kloo in der Sitzung betonte – Bedenken.
Sorge vor zu
großer Versiegelung
Sie sah ein Problem in der Größe der Gebäude, vor allem aber hinsichtlich der Versiegelung des Grundstückes: Bei den benötigten 16 Autostellplätzen bliebe nicht mehr viel Grün auf dem Grundstück übrig, ein Umstand, der zusammen mit der Kubatur der Gebäude für eine Ortsrandlage nicht geeignet sei.
Nach Ansicht der Verwaltung ist es ein städtebaulicher Grundsatz, dass Bebauung zu den Ortsrändern hin eher auszudünnen sei. Es sei falsch, dieses Prinzip einfach da und dort aufzuweichen. Wenn, dann müsste die betroffene Ortsrandlage in einer Bauleitplanung grundsätzlich überplant werden, um einen verbindlichen Planungsrahmen zu schaffen. Ein solches Vorgehen aber widerspräche dem Bestreben, Platz für weitere Wohngebiete in Kolbermoor zunächst über Nachverdichtung im Innenbereich der Stadt zu schaffen.
Ganz grundsätzlich könne Kolbermoor allein über diesen Weg in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bis auf rund 22000 Einwohner hin anwachsen. Mehr sei, so Kloo, für die Stadt auch nicht verträglich, denn mit Einwohnerwachstum sei auch Verkehrswachstum verbunden und die Frage nach einer ausreichenden Zahl von Arbeitsplätzen.
„Es ist hier wirklich zu überlegen, ob Kolbermoor allein für den Siedlungsdruck im Landkreis Rosenheim Verantwortung zu zeigen hat, oder ob nicht auch andere Gemeinden hier ihren Anteil leisten müssen.“ Alles in allem, so die Haltung der Verwaltung, setze die Aufweichung der Ortsrandlage an dieser Stelle ein falsches Beispiel und insgesamt ein unerwünschtes städtebauliches Signal.
Einige Mitglieder des Bauausschusses dagegen sahen das Problem von einer anderen Warte: Markus Schiffmann (CSU) zum Beispiel gab zu bedenken, dass man seit Jahren auf eine Neunutzung des entsprechenden Grundstücks gewartet habe, jetzt habe man endlich einen Bauwerber und über den müsse man froh sein.
Auch Sebastian Daxeder (CSU) meinte, die Frage, die sich stelle, sei allein, ob die geplanten Gebäude nach den existierenden Vorschriften an dieser Stelle genehmigungsfähig seien. Das sei der Fall, also solle man diese vorhandene Fläche auch nutzen. Handele man anders, sei die Alternative am Ende nur Neuausweisung von Baugebieten, was keiner wolle. In ähnlicher Weise äußerte sich Caroline Schwägerl (Grüne Liste): Man sei froh, dass man für das Areal eine Bebauung in Aussicht habe. Das geplante Gebäude sah sie hinsichtlich seiner Größe an dieser Stelle als vertretbar an. „Ich hätte Bauchweh, wenn ich hier nicht zustimmen würde, Ortsrandlage hin oder her.“
Grünes Licht bei
abgespeckter Version?
Dagmar Levin (SPD) wiederum regte an, noch einmal das Gespräch mit den Bauwerbern zu suchen. Bei einem etwas reduzierten Bau – im Mehrfamilienhaus etwa nur vier statt sechs Wohneinheiten – seien bereits viele Bedenken gerade hinsichtlich der Flächenversiegelung ausgeräumt. Einem solchen abgespeckten Bauvorhaben könne dann auch sie ohne Vorbehalte zustimmen. In ähnlicher Weise schätzten Kerim Bacak (Parteifreie) und Tobias Wudy (SPD) die Sachlage ein. Am Ende wurde deshalb dem Bauantrag in der vorliegenden Form mit vier gegen drei Stimmen das gemeindliche Einvernehmen nicht ausgesprochen.