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18. April 2018
Der Aufbau und damit die inhaltliche Reihenfolge eines Beipackzettels sind gesetzlich genau vorgeschrieben – ein Überblick:
Name des Präparats: Der Name steht am Anfang. Ergänzungen wie zum Beispiel „forte“ (stark) erklären den Wirkstoffgehalt.
Zusammensetzung: Die Wirkstoffe werden aufgeliste
Dieser Artikel (ID: 567078) ist am 18.04.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).