TIPPS IN KÜRZE

Bei Diabetes vor jeder Autofahrt messen

von Redaktion

Nach einem Beratungsgespräch oder Einkauf in der Apotheke können sich Kunden auf die Verschwiegenheit der dortigen Mitarbeiter verlassen. „Wenn Sie ein Rezept in der Apotheke einlösen oder dem Apotheker Ihre Sorgen und Nöte anvertrauen, können Sie sicher sein, dass diese Daten streng vertraulich behandelt werden!“, heißt es im „Senioren Ratgeber“. Dies sei in Deutschland durch mehrere Gesetze streng geregelt. „Alle Mitarbeiter haben beim Apothekenleiter eine Schweigepflichtserklärung zu unterschreiben, die selbst nach dem Ausscheiden aus der Apotheke Fortbestand hat.“ Die Schweigepflicht gelte sowohl für Apotheker als auch für Pharmazeutisch-technische Assistenten und Boten. Auch das aktuelle Datenschutzgesetz regle den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten: „Nur mit Ihrer Erlaubnis, indem Sie eine Datenschutzerklärung in der Apotheke unterschreiben, hinterlegt der Apotheker eine Liste Ihrer Arzneimittel in einem Kundenkonto, um Sie optimal pharmazeutisch zu betreuen.“

Wollen Gelegenheitsraucher mit einem Nikotinkaugummi das Verlangen nach der „Zigarette zwischendurch“ unterdrücken, sollten sie vorübergehend keine sauren Getränke konsumieren. Damit der Stoff aus dem Kaugummi freigesetzt wird, darf im Mund nämlich keine Säure vorhanden sein. Darauf weist das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ hin. Daher sollte man für die Zeit des Kauens auf Getränke wie Limonade oder Cola verzichten.

Bevor sich Menschen mit Diabetes ans Steuer setzen, sollten sie grundsätzlich immer erst einmal ihren Blutzucker messen. Sehr wichtig sei, „erst loszufahren, wenn der Blutzucker über einem bestimmten Wert liegt“, betont Diplom-Psychologin Eva Küstner, Mitautorin der Leitlinie „Diabetes im Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), im „Diabetes Ratgeber“. Ein Wert unter 90 mg/dl (5 mmol/l) sei zu nah am Unterzucker. „Betroffene müssen sich einschärfen: Beim leisesten Verdacht auf eine Unterzuckerung sofort rechts ranfahren und Traubenzucker essen!“ Starten sollte man erst wieder, wenn der Wert stimme und der Kopf klar sei. Das dauere mindestens 20 Minuten. „Nach mehr als einer Unterzuckerung innerhalb der letzten zwölf Monate, die nicht im Schlaf auftrat und bei der man Hilfe brauchte, sollte man erst fahren, wenn man das Unterzuckerrisiko mit ärztlicher Hilfe im Griff hat“, erläutert Küstner. Setze man sich trotz ärztlichen Verbots an Steuer, drohten bei einem Unfall höhere Strafen. „Denn man wusste ja um das Risiko.“

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