Assistenzhunde, inklusive Blindenführhunde, sind laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Deutschland im Einsatz. Für diese Tiere gelten einige Ausnahmen: Sie sind grundsätzlich von der Anleinpflicht befreit. Zudem dürfen sie auch Gebiete wie zum Beispiel Badestrände betreten, zu denen Hunde sonst keinen Zutritt haben.