Ein Passagier muss einen erheblich verspäteten Flug nicht antreten, um eine Entschädigung zu erhalten. Das entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 12 C 328/15), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht. In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von Amsterdam nach Hamburg. Dieser wurde
Dieser Artikel (ID: 472795) ist am 09.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).