recht

Entschädigung bei Flugverspätung

Ein Passagier muss einen erheblich verspäteten Flug nicht antreten, um eine Entschädigung zu erhalten. Das entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 12 C 328/15), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht. In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von Amsterdam nach Hamburg. Dieser wurde

Samstag, 23. Mai 2026

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