Bei einer Flugverspätung muss die Fluggesellschaft einen Passagier über dessen Rechte aufklären. Lässt sie den Fluggast im Dunkeln, muss sie bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers bezahlen. So urteilte das Amtsgericht Hannover (Az.: 450
Dieser Artikel (ID: 309014) ist am 23.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).