Leser Fragen – Experten AntworTEn
Neues Testament nach Tod des Ehemanns
In einem Fall wie dem Ihren müssen zwei Fragen unterschieden werden: Zunächst geht es darum, ob der überlebende Ehegatte berechtigt ist, den Erbvertrag für seinen eigenen Erbfall zu ändern. So wie Sie es schildern, sind Sie berechtigt, den Erbvertrag zu ändern oder aufzuheben. Da diese Frage aber se