Glücklich wirkt Andreas Baumgartl nicht, als er den Gerichtssaal verlässt. Mit dem Urteil des Münchner Oberlandesgerichts, das ihm am Mittwoch mehr als 26 000 Euro Schadenersatz zugesprochen hat, sei er zwar „zufrieden“, sagt der 58-Jährige. Aber der irreparable Schaden für die Kunstwelt, der bleibe.
Im Jahr 2009 hatte der Münchner Galerist einem Restaurator den Auftrag gegeben, vier Kunstwerke zu reinigen. Unter den Bildern war auch das Gemälde „Der Schreiber“ von Carl Spitzweg. Der 1885 verstorbene Künstler gehört zu den bekanntesten Münchner Malern überhaupt. Doch der Restaurator habe das Bild ruiniert, sagt Baumgartl. Auch die drei anderen Bilder hätten massive Schaden genommen. Deshalb verklagte Baumgartl den Restaurator auf Schadenersatz.
Die Richter des Landgerichts Traunstein waren der Argumentation des Galeristen bei drei Bildern teilweise gefolgt und hatten Ansprüche gegen den Beklagten anerkannt. Der Restaurator ging jedoch gegen das Urteil vor. In seiner am Mittwoch verkündeten Entscheidung ist nun auch das Oberlandesgericht München der Einschätzung der Vorinstanz gefolgt. Die Richter korrigierten die Schadenersatzsumme lediglich minimal nach unten, weil der Wert eines vergleichsweise unbedeutenden Bildes während der Verhandlung ein wenig geringer geschätzt wurde.
Der mit Abstand größte Schaden entstand bei dem Spitzweg-Gemälde. „Der Schreiber“ soll vor der Restaurierung einen Zeitwert von 20 000 bis 25 000 Euro gehabt haben. Nachdem der Restaurator das Bild mit zu scharfen Lösungsmitteln gereinigt habe, sei der Verkaufswert auf etwa 5500 Euro gesunken, hatte die Klägerseite dem Restaurator vorgeworfen.
Ein Gutachter hatte während des Verfahrens den Einsatz zu scharfer Lösungsmittel bestätigt. Auch ein anderer Gutachter hatte betont, der Charakter des Spitzweg-Kunstwerks habe sich durch den Eingriff des Restaurators verändert. Etliche Details des Bildes sollen verloren gegangen sein. „Das sind Totalschäden“, ärgert sich Andreas Baumgartl noch immer. Er spricht von einem „großen Verlust für die Kunstwelt“.
Der Restaurator hatte dagegen vor Gericht argumentiert, dass er nicht mangelhaft gearbeitet habe – vielmehr hätten vorherige Restaurierungen den schlechten Zustand des Gemäldes verdeckt. Auch habe er darauf hingewiesen, dass diese Schäden durch seine Arbeit wieder erkennbar werden würden.
Die Gerichte gaben jedoch in weiten Teilen dem Münchner Galeristen Recht. Andreas Baumgartl ist nun „froh, dass nach acht Jahren in dem Verfahren hoffentlich endgültig Ruhe einkehrt“. Darauf kann er zumindest vorsichtig hoffen. Eine Revision gegen das Urteil ließ der Senat nicht zu. Der Restaurator kann dagegen aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.