Im Prozess um sexuelle Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung von minderjährigen Mädchen hat der Angeklagte gestern zum Prozessauftakt von „Fehlern“ gesprochen. Es seien Fehler begangen worden, die in letzter Konsequenz so nicht wieder auftreten sollten, sagte der 51-Jährige vor dem Landgericht. Kennengelernt hatte der Münchner die Mädchen, die zum Teil noch unter 14 Jahre alt waren, in Chat-Foren im Internet. Das Alter seiner Chat-Partnerinnen sei ihm allerdings nicht bekannt gewesen, erklärte der Angeklagte. Sexuelle Handlungen gegen den Willen habe es nicht gegeben.
Der Anklage zufolge soll der Mann, der aus Thüringen stammt, bereits seit dem Jahr 2015 immer wieder bundesweit mit Mädchen in Kontakt getreten sein, manche waren erst zwölf oder 13 Jahre alt. Sie stammten aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hamburg. Mit allen Opfern habe er stark sexualbezogene Unterhaltungen geführt und Fantasien ausgetauscht. Auch zu persönlichen Treffen mit einigen Mädchen soll es gekommen sein, zum Teil mit sexuellen Übergriffen. Im Dezember 2021 wurde der Mann schließlich festgenommen. Geplant sind sieben weitere Verhandlungstage.
Die Staatsanwaltschaft sieht hier einen besonders schweren Fall von „Cyber-Grooming“ – dieser Begriff bezeichnet die Masche älterer Männer, sich in sexueller Absicht über Chat-Plattformen und soziale Medien an Kinder heranzumachen. In München gibt es ein eigenes Kommissariat, das sich mit solchen Fällen beschäftigt.