Jérôme Boateng hat zunächst keine weiteren Gerichtstermine zu befürchten. © Balk/dpa
Im Körperverletzungs-Verfahren gegen Fußballweltmeister Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Eine weitere Verlängerung des bereits mehr als fünf Jahre dauernden Verfahrens sei den Beteiligten „kaum mehr zumutbar“, begründete die Staatsanwaltschaft gestern ihre Entscheidung. Das Landgericht hatte Boateng im Juli der Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin schuldig gesprochen, ihn aber nur verwarnt.
Der Fußball-Profi, der früher für den FC Bayern spielte, bekam eine Geldauflage: Er muss insgesamt 100 000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Sollte er gegen die Auflage verstoßen, muss er demnach eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro, insgesamt also 200 000 Euro, zahlen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft zunächst Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht in München ein, nahm sie aber gestern „nach eingehender Prüfung“ zurück.
Zwar ist die Anklagebehörde nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt, wie sie betonte. Sie sieht vor allem einen Rechtsfehler in der Begründung des Gerichts, dass die Verteidigung der Rechtsordnung hier keine Verurteilung zu einer Strafe gebiete. In Fällen häuslicher Gewalt sei das ausdrücklich anders, erklärte die Staatsanwaltschaft ihre Sicht.
Unter Berücksichtigung der Interessen der Frau und ihrer Kinder sei ein längeres Verfahren aber kaum mehr zumutbar. Die Staatsanwaltschaft ermutigte alle Opfer häuslicher Gewalt, „sich vertrauensvoll an die Ermittlungsbehörden zu wenden“.
Jérôme Boateng hatte als Fußballer in seiner Zeit beim FC Bayern von 2011 bis 2021 große Erfolge gefeiert. Spätere Stationen in Frankreich bei Olympique Lyon und in der vergangenen Saison in Italien beim späteren Absteiger US Salernitana verliefen eher glücklos. Seit der aktuellen Saison spielt Boateng beim Linzer ASK in Österreich.
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