Das Amtsgericht München hat eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz von 4577,19 Euro wegen der Nichterfüllung von Hinweispflichten zurückgewiesen. Die Kläger hatten für sich und ihre beiden minderjährigen Kinder eine Pauschalreise auf die Malediven gebucht, Zeitraum: 5. bis 19. J
Dieser Artikel (ID: 2125583) ist am 03.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).