Prozess um Malediven-Urlaub

Das Amtsgericht München hat eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz von 4577,19 Euro wegen der Nichterfüllung von Hinweispflichten zurückgewiesen. Die Kläger hatten für sich und ihre beiden minderjährigen Kinder eine Pauschalreise auf die Malediven gebucht, Zeitraum: 5. bis 19. J

Dienstag, 30. September 2025

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