Alfons Schuhbeck wird erneut der Prozess am Landgericht gemacht. © Sven Hoppe/dpa
Es sind unruhige Zeiten für Alfons Schuhbeck. Am 2. Mai durfte er zwar seinen 76. Geburtstag daheim in München feiern. Der Grund war aber kein freudiger: Denn der frühere Star-Koch ist aktuell zu krank für seine Haft, die er eigentlich noch bis mindestens Oktober 2026 wegen Steuerhinterziehung absitzen müsste. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft München I die Vollstreckung der Strafe aktuell unterbrochen – bis Anfang Juni darf Schuhbeck sich medizinischen Behandlungen unterziehen, die so im Gefängnis nicht möglich wären.
Platzt jetzt etwa der Schuhbeck-Prozess? An was Schuhbeck leidet, will die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht verraten. Oberstaatsanwältin Anne Leiding teilt aber mit: „Die Haftunterbrechung wurde durch die JVA Landsberg angeregt.“ Dort sitzt Schuhbeck seit August 2023 hinter Gittern. Für insgesamt drei Jahre und zwei Monate.
Ob noch weitere Jahre hinzukommen, klärt sich in sechs Wochen: Ab dem 24. Juni soll sich Schuhbeck erneut vor dem Landgericht verantworten – wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung. „Die Termine stehen weiterhin und die Kammer bereitet sich bereits vor. Bis zum Beginn der Hauptverhandlung wird ja auch noch eine gewisse Zeit vergehen“, sagt Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Die Haftunterbrechung stehe nicht in Verbindung zu dem Prozess.
Nach Informationen unserer Zeitung haben Schuhbecks Verteidiger bislang keinen Antrag auf eine Verlegung des Prozesses bei Gericht gestellt. Lafleur zufolge „besteht aktuell kein Grund zur Annahme, dass der Prozess nicht stattfinden kann“. Vier Verhandlungstage sind bis zum Urteil am 14. Juli angesetzt. Noch bis 8. Juni ist seine Haft unterbrochen, danach muss Schuhbeck wieder ins Gefängnis. Zweieinhalb Wochen später beginnt sein Prozess.
ANDREAS THIEME