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Prozess um Drogen in Gummibärchen-Form

Das neue Strafjustizzentrum: Hier muss der Angeklagte erscheinen. © Jantz

Er stellte 2024 das berüchtigte „Sylt-Video“ ins Netz – jetzt sorgt Stefan Z. (26, Name geändert) wieder für Aufsehen. Am Mittwoch kommender Woche muss er sich vor dem Landgericht München I verantworten. Der Vorwurf lautet: Drogenhandel.

Laut Anklage soll der Sohn aus gutem Hause seit mindestens Ende 2022 so ziemlich alles von seinem Kinderzimmer aus verkauft haben: Kokain, Ketamin, LSD, Ecstasy, Pilze oder Partydrogen – und Cannabis, unter anderem in Gummibärchenform. Bei Ermittlern lief er intern unter dem Namen „Rich Kid“ – also: reicher Sohn.

Die Behörden kamen ihm im März 2023 auf die Schliche. Damals soll er laut Anklage in Kolumbien ein Kilo Kokain bestellt haben. Das Paket wurde vom Zoll am Flughafen Bogotá entdeckt. Ab da hatte die Zollfahndung München den Mann im Visier. Laut den Ermittlern soll Stefan Z. die Drogen über das Darknet in die ganze Welt vertrieben haben – sogar nach Bangladesch oder Hongkong. Von 2022 bis Mai 2024 soll er bei Verkäufen knapp 40.000 Euro eingesackt haben. Im Juni und Juli 2023 weitere 15.000 Euro. Bei einem Verkauf von 350 Gramm Kokain in München 14.000 Euro.

Darüberhinaus soll Stefan Z. Drogen auch in München verkauft oder an andere abgegeben haben – laut Anklage für 50 Prozent Gewinnbeteiligung. Im November 2023 soll er Drogen aus den Niederlanden ins Land geschmuggelt haben – laut Anklage unter anderem 1000 Ecstasy-Tabletten oder 1000 LSD-Trips.

Am 17. Januar 2024 stürmten Zollfahnder sein Zimmer im Keller seines Elternhauses, fanden laut Anklage Drogen im Bettkasten und ein Butterflymesser in einer Truhe. Auf Anfrage wollten sich die Verteidiger von Stefan Z. nicht zu den Vorwürfen äußern.TG

Freitag, 2. Oktober 2026
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