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Park-Ärger am Perlacher Forst

Anwohner sauer über abgestellte Anhänger und Transporter

Die Amisiedlung: Hier am Perlacher Forst sorgen parkende Anhänger und Transporter für Ärger. © Marcus Schlaf

Es ist der Klassiker bei den Beschwerden in Bürgerversammlungen und Bezirksausschüssen: Wohnwagen und -mobile, Anhänger, Transporter und Lkw, die in Wohngebieten die Straßenränder zuparken, sodass Anwohner keine Stellplätze mehr finden. Oft blockieren sie den öffentlichen Straßenraum über Wochen und Monate. Je näher die Gebiete an Autobahnen liegen, desto größer ist das Problem.

Auch in der Amisiedlung am Perlacher Forst stoßen die Dauerparker den Anwohnern auf. „Eine wahre Überflutung“ solcher Fahrzeuge, moniert ein Anwohner. Regelmäßig stelle sogar eine Fahrschule mit Sitz im Stadtgebiet hier einen Anhänger mit Motorrädern ab. „In der Siedlung ist seit längerer Zeit eine deutliche Zunahme von abgestellten Anhängern und Wohnmobilen zu beobachten“, erklärt auch Alois Schwarzhuber (CSU), Sprecher der Anwohner-Interessengemeinschaft. Vor allem, seit in der Nachbarschaft Parklizenzgebiete ausgewiesen wurden.

Die Folge: erheblicher Parkdruck, Sichtbehinderungen durch hohe und lange Fahrzeuge, Behinderungen in engen Straßenabschnitten, Beeinträchtigung des Straßenbilds und Verdrängung der Alltagsnutzung des Parkraums. Der Bezirksausschuss hat nun das Mobilitätsreferat um einen Überblick über Gegenmaßnahmen wie Parkbeschränkungen, Anwohnerparken, Parklizenzen und mehr sowie deren Auswirkungen gebeten.

Wie schwierig das ist, geht aus der jüngsten Antwort von Mobilitätsreferat und Polizei auf eine gleichlautende Beschwerde aus der Lincolnstraße hervor. Sei ein Fahrzeug zugelassen und betriebsbereit, dürfe es grundsätzlich auch am ruhenden Verkehr teilnehmen. Wohnmobile können ohne zeitliche Beschränkungen parken; Anhänger haben eine 14-Tage-Abstellfrist, die nach jeder Bewegung neu beginnt. Das Verwarnungsgeld beträgt hier in der Regel 20 Euro, was wenig abschrecke.

„Maßnahmen aus rein optischen Gründen oder zur Vertreibung bestimmter Kfz lässt die Straßenverkehrsordnung nicht zu.“ Nur bei Schrottfahrzeugen und nicht zugelassenen Autos oder Gefahren, die über Großstadtverhältnisse hinausgehen, könne man handeln. Würden jedoch einzelne Straßenzüge wie die Lincolnstraße, die direkt auf der Rückseite des Friedhofs entlangführt, anders geregelt, hätte dies sicherlich eine Verlagerung ins Wohngebiet zur Folge, was die Polizei gern verhindern möchte. Denn nach dem St.-Florians-Prinzip wäre das Problem auch nicht gelöst, so die Polizei.CARMEN ICK-DIETL

Freitag, 2. Oktober 2026
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