Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob die geltenden Regeln für die Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die bundesweit zentrale Verteilung der Studienplätze nach dem Numerus clausus der Bewerber steht seit langem in der Kritik. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bezweifelt, dass die derzeitige Vergabepraxis verfassungskonform ist.
Führende Vertreter der Ärzteschaft plädierten im Vorfeld für eine Abschaffung des Numerus clausus (NC) als zentrales Auswahlkriterium für die Zulassung zum Medizinstudium. Die Abiturnote dürfe nicht länger entscheidend dafür sein, welche Bewerber einen der 11 000 begehrten und teuren Studienplätze in Deutschland erhielten, sagte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dringt auf neue Zulassungsregeln für Medizinstudenten: „Wir haben uns mit den Bundesländern darauf verständigt, dass Hochschulen bei der Bewerberauswahl künftig nicht nur auf gute Noten, sondern auch auf die sozialen Fähigkeiten der Studierenden achten sollen.“