Nach Geiselnahme: Bamf in der Kritik

von Redaktion

Syrischer Flüchtling hätte früher abgeschoben werden können

Köln – Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof hätte laut einem Zeitungsbericht zu einem frühen Zeitpunkt seines Aufenthalts in Deutschland abgeschoben werden können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe aber die dafür bestehende Frist versäumt, berichtete am Freitag der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Eine Sprecherin des Bamf in Nürnberg sagte, die Vorwürfe würden geprüft.

Der syrische Flüchtling Mohammad A. R. stellte demnach zuerst einen Asylantrag in Tschechien. Nach der Dublin-Verordnung wäre dieses EU-Land für ihn zuständig gewesen. Mohammed A. R. reiste weiter nach Deutschland und stellte einen weiteren Antrag. Weil das Bamf die Frist für seine Zurückweisung offenbar verpasst habe, sei er in Deutschland als Flüchtling anerkannt worden. Seine derzeitige Aufenthaltserlaubnis läuft nach Angaben der Stadt Köln bis Juni 2021. Der heute 55-Jährige hatte am Montag Benzin in einem Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof in Brand gesetzt und dadurch eine 14-Jährige schwer verletzt. Anschließend nahm er eine Apothekenangestellte als Geisel, übergoss sie mit Benzin und wollte sie anzünden. Spezialkräfte der Polizei schossen ihn nieder.

Die Polizei glaubt, dass der Mann einen noch größeren Anschlag mit Gaskartuschen ausführen wollte. Die Bundesanwaltschaft prüft, ob es sich um einen islamistischen Terroranschlag handeln könnte.  dpa

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