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Der Regierungs-Erlass zur Schließung des französischen Atomkraftwerks Fessenheim nahe der deutschen Grenze ist ungültig. Der Pariser Staatsrat kippte gesterntdas Dekret vom April 2017 und folgte damit einer Beschwerde der Gemeinde Fessenheim und der Gewerkschaften. Sie fürchten massive Arbeitsplatzv
Dieser Artikel (ID: 909688) ist am 26.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).