Regeln für Kirchen als Arbeitgeber
Diakonie muss konfessionslose Bewerberin entschädigen
Erfurt – Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig von Bewerbern nicht mehr pauschal eine Religionszugehörigkeit verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeit