Berlin – Beim Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration 5G in Deutschland soll es auch ein „regionales Roaming“ geben. Darauf haben sich Bundesregierung und Bundesnetzagentur nach dpa-Informationen verständigt. Mit der Versorgungsauflage soll eine bessere Versorgung im ländlichen Raum mit dem mobilen Breitband-Internet erreicht werden.
Demnach kann ein regionales Roaming angeordnet werden, wenn an Bundes- und Landstraßen sowie Wasserwegen wegen hoher Kosten nur ein Telekommunikationsunternehmen ein Netz ausbaut. In diesem Falle solle dieses Unternehmen anderen Anbietern die Infrastruktur gegen ein reguliertes Entgelt überlassen. Ein sogenanntes nationales Roaming für die gesamte Fläche Deutschlands ist aber nicht vorgesehen.
Für ein regionales Roaming wäre eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes im kommenden Jahr notwendig, hieß es. Die Bundesnetzagentur will Ende November die Vergaberegeln festlegen, auf deren Basis 2019 die 5G-Frequenzen versteigert werden sollen. Der Bund erwartet Milliardeneinnahmen.
Neben dem regionalen Roaming wurden laut Kreisen zwischen Politik und Netzagentur weitere Versorgungsauflagen besprochen, etwa für Autobahnen, Bundesstraßen und die Schiene. Zur Durchsetzung solle es Sanktionsmöglichkeiten geben. dpa