Das Datum

26.2.2014 – Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Drei-Prozent- Sperrklausel bei Europawahlen für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.

Samstag, 13. September 2025

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