Auflagen für Fleischbranche

von Redaktion

Zwei Tests pro Woche – Gütersloh: Mehr Fälle jenseits von Tönnies

Düsseldorf/Berlin – Im Skandal um Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie und nach den Corona-Ausbrüchen werden Vorgaben für die Branche verschärft. In Nordrhein-Westfalen muss die Fleischindustrie Beschäftigte künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, wie das Landesministerium für Arbeit und Gesundheit in Düsseldorf mitteilte. Hintergrund der Maßnahme sind mehrere größere Corona-Ausbrüche in Schlachtbetrieben. Die Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, forderte, dass Beschäftigte in der Fleischindustrie bundesweit auf das Corona-Virus getestet werden: „Falls notwendig auch mehrfach. Arbeitsschutz ist immer auch Gesundheitsschutz.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte in der „Welt am Sonntag“ an, im Juli ein gerichtsfestes Gesetz zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit im Kernbereich der Branche vorlegen zu wollen. Das sei „juristisch anspruchsvoll, aber machbar“. Wenn es nach ihm gehe, könne das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten.

Noch vor dem größten deutschen Corona-Ausbruch im Schlachtbetrieb Tönnies hatte das Kabinett Eckpunkte für Neuregelungen beschlossen, um problematische Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen zu unterbinden. Kern ist ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen zum 1. Januar 2021 – also dass die komplette Ausführung von Arbeiten bei Subunternehmern eingekauft wird.

Im Landkreis Gütersloh steigt unterdessen die Zahl der positiven Tests in der übrigen Bevölkerung. Binnen einer Woche wurden 75 Menschen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet, die keinen Bezug zum Unternehmen haben. Die Mehrzahl der Betroffenen weise aber keine Krankheitszeichen auf.

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