IN KÜRZE

Fall Lübcke: Anwalt plädiert auf Totschlag Linker Grünen-Flügel gegen Kandidatur

von Redaktion

Die Verteidigung des Hauptangeklagten hat im Prozess um die Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in ihrem Schlussvortrag eine Verurteilung wegen Totschlags statt Mordes gefordert. Lübcke habe den Hauptangeklagten Stephan Ernst und den Mitangeklagten Markus H. gesehen, als sie seine Terrasse betreten hätten. Auch die Pistole in Ernsts Hand habe er gesehen. Lübcke sei somit nicht arglos gewesen, somit fehle das Mordmerkmal der Heimtücke. Ernsts Verteidiger sagte, sein Mandant habe nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sondern „im Irrglauben, im Allgemeininteresse zu handeln“. Ernst hatte die Tat zunächst gestanden, dann aber H. als Schützen belastet, bevor er zu seiner ursprünglichen Version zurückkehrte. Die Bundesanwaltschaft forderte für Ernst lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung.

Beim linken Flügel der Grünen regt sich Widerstand gegen das Vorhaben, mit einer Kanzlerkandidatur in den Bundestagswahlkampf zu ziehen. In einem offenen Brief der „Unabhängigen Grüne Linke“, heißt es laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, sollte sich der Bundesvorstand dennoch für die Aufstellung eines Kandidaten oder einer Kandidatin entscheiden, müsse darüber bei einem Delegiertenparteitag oder durch die Basis abgestimmt werden.

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