Neun Jahre nach ihrer Gründung ist die AfD an einem toten Punkt angekommen. Sie darf nun (gerichtlich bestätigt) vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und nachrichtendienstlich beobachtet werden. Intern werden jetzt die Klagen über das böse System wieder einsetzen, das die
Dieser Artikel (ID: 1601814) ist am 10.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).