EU verschärft Asylpolitik: Drittstaaten-Modell künftig möglich

von Redaktion

Straßburg – Das EU-Parlament hat endgültig grünes Licht für zwei drastische Verschärfungen des Asylrechts gegeben. Die Nationalstaaten können Geflüchtete bald auch in Drittstaaten abschieben, zu denen diese keinen Bezug haben. Die Menschen sollen dann dort Asyl beantragen. Außerdem billigten die Abgeordneten in Straßburg eine Liste mit Staaten, die die EU als sichere Herkunftsländer einstuft.

Für Flüchtlinge aus diesen Ländern heißt das, dass ihr Schutzgesuch in schnelleren Verfahren entschieden und mehrheitlich abgelehnt wird. Dazu gehören Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Die EU geht davon aus, dass Menschen dort ausreichend vor Verfolgung geschützt sind. Außerdem gelten alle EU-Bewerberländer grundsätzlich als sicher. Europaweit ist diese Benennung sicherer Herkunftsländer ein Novum. Deutschland führt bereits eine eigene Liste mit sicheren Herkunftsländern und kann weitere Länder über die EU-Vorgaben hinaus aufnehmen.

Mit der veränderten Drittstaatenregelung legt die EU die Grundlage für das in Großbritannien ausprobierte „Ruanda-Modell“. Sie bedeutet, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in der EU abgelehnt werden können, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten. Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni in Kraft treten soll.

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