Le Pen geht voll ins Risiko

von Redaktion

Eine Kandidatur mit Fußfessel will sie vermeiden, doch auch die angekündigte Revision hat ihre Tücken

„Hand in Hand“: Le Pen und Bardella. © Tanneau/dpa

Paris – Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen will gemeinsam mit dem Parteichef ihres Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, in den Präsidentschaftswahlkampf ziehen. Das sagte Le Pen bei einem ersten Wahlkampfauftritt mit Bardella im westfranzösischen La Flèche. Am Dienstagabend hatte sie angekündigt, dass sie trotz einer Verurteilung zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel wegen Veruntreuung von EU-Geldern im Frühjahr für das Präsidentenamt kandidieren wird – und nicht, wie zuvor erwogen, Bardella ins Rennen schickt.

Gegen das Urteil des Berufungsgerichts werde sie Revision einlegen, da sie sich für unschuldig halte, sagte Le Pen. Die Wähler sollten sich selbst eine Meinung bilden: „Ich denke, sie wissen ganz genau, dass die uns vorgeworfenen Taten keinesfalls eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigen.“

Bardella, den viele schon als RN-Präsidentschaftskandidaten gesetzt sahen, sagte in seiner ersten Reaktion, er begrüße das Antreten von Marine Le Pen. „Wir freuen uns also darüber und werden natürlich weiterhin Hand in Hand zusammenarbeiten, so wie wir es schon immer getan haben.“

Mit ihrer Ankündigung, trotz einer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder für die Präsidentschaftswahl zu kandidieren, geht Le Pen allerdings voll auf Risiko. Denn ob die 57-Jährige im nächsten Frühjahr tatsächlich wird antreten können, spaltet noch die Juristen und wird auch vom Ausgang der von ihr angekündigten Revision gegen das Urteil abhängig sein, das das Pariser Berufungsgericht am Dienstagmittag fällte.

Es verhängte ein Jahr Haft mit Fußfessel und zwei weitere Jahre Haft auf Bewährung. Es entzog ihr zudem das passive Wahlrecht für 15 Monate – dies hat Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz aber bereits verbüßt. Weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt. Juristen sind sich uneins, ob mit Einlegen der Revision oder spätestens mit einer möglichen Verwerfung des Berufungsurteils nicht wieder der befristete Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre und mit sofortiger Wirkung aus erster Instanz greift. Wenn dies der Fall ist, wäre eine Kandidatur dann unmöglich.

Am Dienstagabend zeigte Le Pen sich selbstbewusst, ohne Zweifel und ohne Einsicht in eine mögliche Schuld – es könnten sich schließlich auch zwei voneinander unabhängige Gerichte irren, meinte sie auf eine Frage des TV-Moderators.

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