Künftig kommt das Kindergeld von selbst

von Redaktion

Weniger Bürokratie, weniger Aufwand: Eltern müssen ab dem Jahr 2027 keinen Antrag mehr stellen

Eltern sollen es leichter haben. © Christin Klose/dpa

Berlin – Es soll ein „echter Servicegewinn“ für hunderttausende Eltern werden. Das verspricht die Bundesregierung. In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig „proaktiv“ ausbezahlt werden – ohne Antrag, also ohne Papierkram. Gerade in einer sensiblen Phase rund um Geburt und Familiengründung solle es eine spürbare Entlastung für Familien geben, heißt es im Gesetzentwurf, den der Bundestag gestern verabschiedet hat.

Wer bekommt wie viel? Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse 2025 ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. In drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das Konto der Mutter überwiesen. Die schwarz-rote Koalition hat angekündigt, das Kindergeld zu erhöhen. Es soll voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen.

Was muss man bisher tun? Noch funktioniert das so: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser. So bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich oder elektronisch einreichen. Aktuell wird Kindergeld nur auf Antrag gezahlt.

Kritiker meinen, für viele Familien sei das kurz nach einer Geburt zu aufwendig. In dieser Zeit habe man ganz andere Dinge im Kopf. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden. Die Sozialstaatskommission hatte deshalb empfohlen, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. „So sparen die Bürgerinnen und Bürger Zeit und Aufwand“, hieß es.

Künftig geht es so: Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig wie bisher das Bundeszentralamt für Steuern informieren – und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man etwa über das Steuerportal Elster melden.

Das Gesetz soll im Januar 2027 in Kraft treten. Geplant sind zwei Schritte. Die erste Ausbaustufe umfasst Geburten ab dem zweiten Kind, da die Familienkasse bekannte Daten für Erstgeborene verwenden könne. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden.

Die ersten Auszahlungen des antraglosen Kindergeldes sollen erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums soll die erste Stufe im März 2027 greifen, die zweite ab November 2027. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil hier arbeitet.

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