Krankenkassenreform: Länder geben grünes Licht

Berlin – Die Reform der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ist beschlossene Sache. Nach der Zustimmung des Bundestags passierte der Gesetzentwurf der Regierungskoalition am Freitag auch den Bundesrat. Dort verfehlte ein Antrag mehrerer Länder, den Vermittlungsausschuss anzurufen, die nötige Mehrheit.

Während die Verabschiedung im Bundestag aufgrund der dortigen Mehrheitsverhältnisse außer Zweifel stand, galt der Ausgang im Bundesrat zunächst als offen. Der Gesetzentwurf wurde erst am Freitagmorgen auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem die Länder einer Fristverkürzung zustimmten. Bund und Länder hatten bis einschließlich Donnerstag Gespräche über die Reform geführt, weil die Länder mehr Unterstützung für die Krankenhäuser verlangten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warb für ein Ja, nachdem die Länder eine halbe Milliarde Euro an Erleichterungen heraushandeln konnten.

Die Kassenreform soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für Versicherte bedeutet das höhere Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Klinikaufenthalte sowie Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner. Auch für Ärzte, Krankenhäuser, Pharmafirmen und Apotheken sind Änderungen vorgesehen. Verabschiedet wurden im Bundestag auch zwei Entschließungen. Darin wird die Bundesregierung zum einen aufgefordert, trotz der beschlossenen Sparmaßnahmen eine „kontinuierliche Versorgung“ im Bereich der Psychotherapie sicherzustellen. Zum anderen soll die Regierung Maßnahmen ergreifen, um die deutsche Pharmaindustrie zu unterstützen.

Montag, 13. Juli 2026
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