Gericht verringert Strafe für Maja T.
Budapest – Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht Jahren auf sieben Jahre verringert. Maja T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde von der Haftstrafe abgezogen, erklärte Richter Geza Szalai. Er hielt fest, dass Maja T. nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gehandelt habe, anders als das Gericht in erster Instanz geurteilt hatte. Maja T. wird der linken Szene zugerechnet.
Maja T. war im Februar in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Berufungsverfahren eine Verschärfung der Strafe auf mindestens 13 Jahre. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Die Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden. Im Februar 2023 hatten zahlreiche Antifaschisten in Budapest gegen den von Rechtsextremen organisierten „Tag der Ehre“ demonstriert. Dabei war es zu den Gewalttaten gekommen.
Außerdem hatte die Anklage eine Verschärfung des Strafvollzugs verlangt: Zuchthaus statt Gefängnis. Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit während der Haft.