Eiselfing erhöht die Verwaltungskosten

von Redaktion

Letzte Änderung der Kostensatzung im Jahr 2016 – Jahresrechnung 2023 bescheinigt Gemeinde einen ausgeglichenen Haushalt

Eiselfing – Gemeinden können für ihre Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Gebühren erheben, die in ihre Gemeindekassen zurückfließen. Geregelt wird dies im Artikel 20 des Bayerischen Kostengesetzes. Die Rechtsgrundlage dafür schaffen Kommunen durch eine eigene Kostensatzung. In Eiselfing wurde die Kostensatzung zuletzt im Januar 2016 geändert, so Bürgermeister Georg Reinthaler (Grüne). Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung sei es an der Zeit, die Kostensatzung zu aktualisieren. Der Satzungsbeschluss über die „Erhebung von Verwaltungskosten bei Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis erfolgte einstimmig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem kommunalen Kostenverzeichnis, das deshalb eine mitwirkende Anlage der Satzung ist. Eine vergleichbare Bewertung der Kosten findet dann statt, wenn Amtshandlungen, die nicht im öffentlichen Kostenverzeichnis genannt sind, bewertet werden müssen. Die Gebühr beträgt in diesen Fällen dann zwischen fünf und 25000 Euro. Ausdrücklich wies Kämmerer Klaus Huber noch darauf hin, dass die Gemeinde nicht pauschal zehn oder 15 Prozent höher gehen, sondern je nach Anlass den Vorgang bewerten wolle. Die Satzung tritt am 1. September in Kraft und ersetzt den Satzungsbeschluss aus dem Jahr 2016.

Rupert Reininger (UWE) merkte an, „dass die Gemeinde mit diesen Anpassungen sicher keine Millionen einnehmen werde.“ Im Zusammenhang mit den Finanzen der Gemeinde legte Klaus Huber die Jahresrechnung für das Jahr 2023 vor. Dabei ergab das bereinigte Ergebnis Soll-Einnahmen von 7,564 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt (2022: 7,130) und 3,046 Millionen im Vermögenshaushalt (2022: 5,130 Millionen).

Die Ist-Ausgaben belaufen sich auf ebenfalls 7,564 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und ebenfalls 3,046 Millionen Euro im Vermögenshaushalt, dem 635000 Euro zugeführt werden konnten. Aus den Rücklagen mussten für die Aufgaben der kommunalen Verwaltung 1,2 Millionen Euro entnommen werden.bua

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