Stephanskirchen/Rohrdorf – Sie halten die Planung für den Brenner-Nordzulauf für zu massiv, überflüssig und falsch, die Kommunalpolitiker und Verwaltungsleute in Stephanskirchen. Deswegen wehren sie sich dagegen, wie weiland die Gallier um Asterix gegen die Römer. Bisher rechtlich vor allem vor dem Verwaltungsgericht in München.
Klagen direkt nach
Leipzig verwiesen
Das hat laut Pressesprecher Dr. Matthias Prinzler aber vor Kurzem Klagen der Gemeinden Stephanskirchen und Rohrdorf im Zusammenhang mit dem BNZ an das rund 500 Kilometer entfernte Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwiesen. „Der Sprung direkt nach Leipzig überrascht mich schon etwas“, sagt Christian Hausstätter, der zuständige Verwaltungsmann in Stephanskirchen. Die beiden Gemeinden wenden sich in ihrer gemeinsamen Klage gegen die Verlängerung der vom Landratsamt Rosenheim zugunsten der Bahn erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Durchführung von Erkundungsbohrungen für Grundwassermessstellen.
Das Verwaltungsgericht war laut Prinzler der Auffassung, dass die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts wegen der besonderen Bedeutsamkeit des Vorhabens gegeben ist. „Für Klagen, die Planung und Streckenführung des Brenner-Nordzulaufs betreffen, ist jetzt generell das Bundesverwaltungsgericht zuständig“, erklärt Joel Hollaender, ebenfalls Sprecher des Verwaltungsgerichts in München. Die von den beiden Gemeinden beklagten Erlaubnisse für Erkundungsbohrungen stellten vorbereitende Maßnahmen dar. Sie dienten der Korridoranalyse und damit unmittelbar der Vorbereitung der Planunterlagen für den Brenner-Nordzulauf.
Instanzenweg
kürzer und schneller
Dass jetzt Leipzig zuständig ist, lässt bei Rohrdorfs Verwaltungschef Christian Schoenleber Befürchtungen aufkommen, dass die Verfahren länger dauerten. Das sieht Hollaender anders. Er hält die Konzentration der BNZ-Verfahren in Planungssachen beim Bundesverwaltungsgericht für vorteilhaft für die Gemeinden. Zum einen habe eine Stelle das Thema im Blick und zum anderen sei der Instanzenweg schlicht kürzer, unkomplizierter und damit schneller. „Sich widersprechende Urteile gibt es dann vermutlich auch keine mehr“, sagt Hollaender mit einem Schmunzeln. Was den Gemeinden weitere Klagen bei verschiedenen Instanzen und Mehrausgaben erspare.