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„Pflegereform führt zu weiterer Verarmung“

Ates Gürpinar ist Sprecher für Gesundheitsökonomie der Bundestagsfraktion Die Linke. Olaf Krostitz

Ates Gürpinar ist Sprecher für Gesundheitsökonomie der Bundestagsfraktion Die Linke. Olaf Krostitz

Gibt es Hoffnung für die Pflege? Am gestrigen Mittwoch wurde die geplante Pflegereform vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Im OVB-Exklusivinterview klärt Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Bundestagsfraktion Die Linke, über Fakten und Wunschdenken auf.

VON Kathrin Gerlach

Rosenheim – Die geplante Pflegereform ist auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung am gestrigen Mittwoch beschlossen. Im Vorfeld der parlamentarischen Debatte erklärt Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Bundestagsfraktion Die Linke, im OVB-Interview, ob es beim geplanten Sparpaket bleibt.

Herr Gürpinar, Sie hatten kaum zwei Stunden Zeit, um den 210-seitigen Gesetzentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz zu überfliegen. Können Sie uns trotzdem schon eine Einschätzung geben, ob es sich noch immer um ein reines Sparpaket handelt?

Was mit dieser Reform passiert, wird Millionen von Menschen belasten. Was ich sehe, sind vor allem Kürzungen und eine Verschlechterung des Systems. Die Diskussion um die neuen Budgets vernebelt den Blick dafür, dass es um Einsparungen zulasten der zu Pflegenden und der pflegenden Angehörigen geht.

Im Gegensatz zur Gesundheitsversorgung ist die Pflege ein System, in dem das meiste von Angehörigen aufgefangen wird. Wenn sich ihre Situation weiter verschlechtert, führt das zu einer Verunsicherung der Gesellschaft und zur Verarmung der Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Wir reden nicht über irgendeine Reform, sondern über ein System, das schon an die Wand gefahren wurde und heute vor allem durch die pflegenden Angehörigen am Laufen gehalten wird.

Die geplanten Sparmaßnahmen bleiben also bestehen?

Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige wurde rückgängig gemacht. Die anderen Punkte bleiben, also zum Beispiel, dass Menschen mit dem Pflegegrad 1 kein Sozialraumbudget, den heutigen Entlastungsbetrag, mehr erhalten sollen. Das neue Überbrückungsbudget macht etwa die Hälfte der bisherigen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus. Bisher lag das Jahresbudget bei 3.539 Euro für alle. Künftig liegt es abhängig vom Pflegegrad bei 1.855 Euro beziehungsweise 2.285 Euro. Ausgenommen sind Menschen mit dem Pflegegrad 1.

Das sind reale Kürzungen, die vor allem die Menschen treffen, die wenig Geld haben. Das wird zu einer weiteren Verarmung führen. Und es trifft Familien, die jetzt schon enorm belastet sind.

Was ist mit den gestaffelten Leistungszuschlägen für Bewohner von Pflegeheimen? Im ersten Entwurf sollten sie zeitlich gestreckt werden. Jetzt spricht Gesundheitsminister Carsten Linnemann davon, dass sie sozialer gestaltet werden sollen.

Der Leistungszuschlag steigt mit zunehmender Wohndauer stufenweise von 15 Prozent im ersten Jahr auf 75 Prozent im vierten Jahr und verringert so den Eigenanteil. Die geplante Streckung der Steigerungsphasen scheint vom Tisch zu sein, der Status quo bleibt erhalten. Geplant war aber eine jährliche Anpassung an die Inflationsrate, die soll erst ab 2028 wirksam werden, und das bedeutet de facto eine Kürzung.

Künftig soll Reha vor Pflege stehen. Davon betroffen sind vor allem Menschen mit dem Pflegegrad 1. Wie kann das funktionieren?

Das ist reines Wunschdenken und wird nicht funktionieren. Die Reha ist mittlerweile sehr schlecht aufgestellt, dort wird unheimlich gespart. Man müsste dieses System erst einmal verbessern und reformieren, also Geld investieren, damit die Reha die unheimlich wichtige Aufgabe der Rehabilitationsmöglichkeiten auch wirklich wahrnehmen kann.

Allen Gesundheitsbereichen wurde der Sparzwang auferlegt. Und wenn die Reha jetzt die Pflege retten soll, ist das Augenwischerei.

Am Beginn der Pflegebedürftigkeit werden die Menschen also allein gelassen.

Das werden sie in unserem Pflegesystem jetzt schon, denn 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen unterstützt. Die gesamte, neu strukturierte Unterstützung, die Gesundheitsminister Linnemann verspricht – Pflegebegleitung, Fachdienste für Akutsituationen oder Rehabilitation –, gibt es in dem benötigten Umfang doch gar nicht.

Der Fachkräftemangel ist enorm. Welche Beschäftigten will er also ansprechen, die diese zusätzlichen Leistungen übernehmen? Hätten wir Menschen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den Kommunen an die Hand nehmen und durch den Pflegedschungel lotsen, wären wir einen Riesenschritt weiter. Aber die gibt es nicht, und Linnemann und die Regierung schaffen diese Stellen und diese Möglichkeiten auch nicht. Im Gegenteil. Wenn die Unterstützung für den Pflegegrad 1 wegfällt und die Einstufung in Pflegegrade schwieriger wird, dann werden zusätzliche Barrieren geschaffen.

Praktiker vergleichen die Entwürfe zur Pflegereform mit einem Stochern im Nebel. Ist jetzt definiert, wer in „pflegerischen Akutsituationen“ künftig pflegen oder wer Pflegeberatung machen darf?

Meines Wissens nach ist das nicht näher definiert. Wenn ich die Pflegebeauftragte richtig verstanden habe, wird das quasi nicht auf gesetzlicher Ebene verhandelt. Da sehe ich die Gefahr, dass die Pflegekassen oder der Medizinische Dienst prüfen, wer aus Sicht der Kassen dafür die richtige Profession hat und die Finanzierung erhält. Die Pflegekassen sind aber nicht unabhängig, sondern haben in diesem System eigene Interessen.

Pflegedienste haben vor einer Aussetzung der Tarifbindung gewarnt, weil sie den Fachkräftemangel in der Pflege wieder verschärfen würde. Ist das vom Tisch?

Nein. Nicht gänzlich. Die Regierung versucht jedoch, die Entlohnungserhöhung zu deckeln – und zwar an die Entwicklung des sonstigen Entlohnungsniveaus. Dies hat sie beim Beitragsstabilisierungsgesetz ähnlich gehandhabt. Das wird nicht zur Folge haben, dass wieder mehr Menschen den Pflegeberuf wählen, obwohl das so wichtig wäre.

Der Gesundheitsminister hat versprochen, dass die Beiträge stabil bleiben.

Das stimmt nicht. Es sind konkrete Beitragserhöhungen vorgesehen.

Geplant war bisher eine Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozent, jetzt wurde sie auf 0,3 Prozent angehoben. Da, wo die Grenzen steigen sollten, tun sie es hingegen nicht: Die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener sollte um 1.000 Euro steigen, jetzt steigt sie um 300 Euro.

Dabei muss man wissen, dass die Beitragsbemessungsgrenze derzeit bei 5.812,50 Euro liegt. Sie steigt also auf 6.112,50 Euro brutto. Die wirklich Besserverdienenden trifft es also nicht. Denn wer beispielsweise 15.000 Euro brutto im Monat verdient, zahlt künftig trotzdem nur für ein Bruttoeinkommen von 6.100 Euro seine Pflegeversicherungsbeiträge. Die Ungerechtigkeit im System bleibt also bestehen. Es kommen weniger Einnahmen als geplant. Und das wird dazu führen, dass die Beiträge für die meisten angehoben werden.

<p xml:space="preserve">86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Vor allem sie halten die Pflege in Deutschland am Laufen. Vor allem bei ihnen soll gekürzt werden. IMAGO/Uwe Umstätter</p>

86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Vor allem sie halten die Pflege in Deutschland am Laufen. Vor allem bei ihnen soll gekürzt werden. IMAGO/Uwe Umstätter

<p xml:space="preserve">Weitere Artikel unseres Themenschwerpunkts „Leben & Gesundheit“ finden Sie unter ovb-online.de.</p>

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Freitag, 2. Oktober 2026
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