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„Fälle waren uns zuvor nicht bekannt“

Bis zum heutigen Donnerstag muss die Rehaklinik Bruckmühl auf die Auflagen des Landratsamts reagieren. Baumann

Bis zum heutigen Donnerstag muss die Rehaklinik Bruckmühl auf die Auflagen des Landratsamts reagieren. Baumann

Die Rehaklinik Bruckmühl muss bis zum heutigen Donnerstag auf Auflagen reagieren. Nach einer Kontrolle steht der Widerruf der Konzession im Raum. Der Gesundheitsamtsleiter erklärt, wie die Behörde überhaupt auf die Mängel aufmerksam wurde.

VON Nicolas Bettinger

Bruckmühl – Bis zum heutigen Donnerstag muss die geriatrische Rehaklinik Bruckmühl auf die Auflagen aus dem Landratsamt Rosenheim reagieren. Seit ein paar Wochen läuft dort ein Verfahren zum „Widerruf der Konzession“, nachdem das Gesundheitsamt Ende August bei einer Kontrolle gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst Bayern „erhebliche Dokumentationsdefizite“ festgestellt hatte.

Dabei war von gravierenden Defiziten die Rede, durch die nicht lückenlos nachvollzogen werden konnte, ob die pflegerische und medizinische Versorgung der Patienten adäquat erbracht wurde. Auch zeigten sich nach Angaben der Behörde im Einzelfall Mängel in der Basishygiene, der Wundversorgung und der Patientenlagerung.

Anhaltspunkt für Mängel
nach Medienberichten

Doch auch wenn die Behörde immer wieder Kontrollen in verschiedenen Einrichtungen durchführt, stieß das Landratsamt in diesem Fall durch Medienberichte auf die unzureichenden Umstände. Bei der Überwachung nach der Gewerbeordnung, die auch für die Bruckmühler Einrichtung gilt, werden die Auflagen der Konzession zusammen mit der Konzessionsbehörde überprüft, erklärt Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim, gegenüber dem OVB.

„Bei konkreten Anlässen, wie Beschwerden oder Hinweisen, erfolgen unangemeldete Begehungen mit Überprüfungen von Hygiene, Personallisten, Dienstplänen und Qualifikationsnachweisen“, sagt er. Sofern es Hinweise gibt, könnten diese Begehungen auch nachts erfolgen. „Im Rahmen der am 27. August durchgeführten unangemeldeten Begehung der Geriatrischen Rehabilitationsklinik Bruckmühl lagen aufgrund der Berichterstattung in den Medien konkrete Anhaltspunkte für Mängel vor“, sagt Hierl. Deshalb führte die Behörde „eine vertiefte Prüfung der Dokumentation und Patientenbegutachtung“ durch.

Zunächst hatten Berichte des Bayerischen Rundfunks am 25. August die geriatrische Rehaklinik in Bruckmühl erneut in den Fokus massiver Patienten-Beschwerden gerückt. Auch gegenüber dem OVB hatten sich in den Folgetagen mehrere ehemalige Patienten und Angehörige zu vermeintlichen Mängeln in der Klinik geäußert.

Bei der folgenden Begehung durch das Gesundheitsamt zeigten sich „erhebliche Mängel in der Patientendokumentation“, wie Hierl berichtet. Die Durchführung einer solchen vertieften Prüfung übersteige den Rahmen der standardmäßigen Überwachungsaufgaben. Das Landratsamt könne nur bei konkreten, patientenbezogenen Beschwerden über Mängel in der medizinischen Versorgung und Pflege diesen nachgehen und bei nachweisbaren Mängeln Auflagen anordnen. „Die zuletzt in der medialen Berichterstattung geschilderten Fälle waren dem Gesundheitsamt jedoch zuvor nicht bekannt gewesen“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes.

Vor-Ort-Begehungen
je nach Risikoprofil

Generell bearbeitet das Gesundheitsamt Rosenheim, das über rund 50 Vollzeitstellen verfügt, eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben in der öffentlichen Gesundheit. Bei den Aufgaben im Rahmen der Krankenhausüberwachung sei im Wesentlichen zwischen der Hygieneüberwachung und der Überwachung der Auflagen der Konzession nach der Gewerbeordnung zu unterscheiden, erklärt Dr. Wolfgang Hierl. Doch welche Strategie wird dabei verfolgt?

„Grundsätzlich findet die Hygieneüberwachung im Rahmen von Regelüberwachungen, Schwerpunktprojekten und anlassbezogenen Überwachungen, zum Beispiel bei Beschwerden, statt“, sagt Hierl. Die Frequenz der Regelüberwachung richte sich nach dem Risikoprofil einer Einrichtung sowie nach Auffälligkeiten bei vorangegangenen Begehungen. „Auch Beschwerden wird nachgegangen, dabei ist es wichtig, dass Beschwerdeführer mit Namen identifizierbar sind und konkrete, nachvollziehbare Angaben machen“, betont der Leiter.

Im Bereich der gewerbsmäßig betriebenen privaten Kliniken sei Aufgabe der Gesundheitsämter auch die fachliche Beratung der Konzessionsbehörde. „Private Betreiber von Krankenhäusern benötigen eine Betriebserlaubnis (Konzession), die von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt werden“, erläutert Hierl. Hierzu werden unter anderem die räumliche, apparative und personelle Ausstattung vorgegeben. In Stadt und Landkreis Rosenheim besitzen von den insgesamt 34 Krankenhäusern 21 eine Konzession.

„In der Hygieneüberwachung von medizinischen Einrichtungen kann das Gesundheitsamt auf eine langjährige Erfahrung und ein etabliertes Stufenkonzept aufbauen“, stellt Hierl klar. So werden bestimmte Strukturdaten jährlich in allen Kliniken erhoben, Vor-Ort-Begehungen richten sich dagegen in der Frequenz nach dem hygienischen Risikoprofil der Einrichtungen. Sie kommen etwa in Schwerpunktkrankenhäusern mit Intensivstationen häufiger als in Mutter-Kind-Kliniken vor.

Kontrolle „immer“ und
„überall“ nicht möglich

Angesprochen auf die Kritik, wonach einer Behörde gravierende Missstände nicht durch die Lappen gehen dürften, stellt Hierl klar, dass es keiner Behörde möglich sei, „immer“ und „überall“ zu kontrollieren. „Das Ziel ist vielmehr eine risikoadaptierte Strategie mit der Möglichkeit, im Einzelfall rasch und flexibel zu reagieren, unter der bestmöglichen Verwendung der vorhandenen begrenzten Ressourcen.“ Nur wenn dem Landratsamt konkrete, patientenbezogene Beschwerden über Mängel in der medizinischen Versorgung und Pflege vorliegen, könne die Behörde diesen nachgehen und bei nachweisbaren Mängeln Auflagen anordnen.

Wie es mit der Rehaklinik Bruckmühl weitergeht, wird sich wohl in den kommenden Tagen zeigen. Der Betreiber, die Geriatrische Rehabilitation Oberbayern Bruckmühl (GRO), hatte zuletzt mitgeteilt, dass man an der Umsetzung arbeite und die angesprochenen Punkte innerhalb der gesetzten Frist vollständig und nachhaltig abarbeiten wolle.

<p xml:space="preserve">Der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl, spricht über die Kontrolle der Bruckmühler Rehaklinik. Landratsamt Rosenheim</p>

Der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl, spricht über die Kontrolle der Bruckmühler Rehaklinik. Landratsamt Rosenheim

Freitag, 2. Oktober 2026
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