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Seniorin um fast 8.000 Euro betrogen

Eine 89-Jährige wurde um mehrere Tausend Euro betrogen. Jetzt musste sich die Täterin vor Gericht verantworten. dpa

Eine 89-Jährige wurde um mehrere Tausend Euro betrogen. Jetzt musste sich die Täterin vor Gericht verantworten. dpa

Prozess vor dem Schöffengericht Rosenheim nimmt überraschende Wende – Mitangeklagter war selbst Opfer

Christa Auer

Rosenheim – Ein ungewöhnlicher Fall hat das Schöffengericht Rosenheim kürzlich beschäftigt: Eine 41-jährige Frau aus Bad Aibling und ein 59-jähriger Rosenheimer mussten sich wegen Computerbetrugs, Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Nach der Anklage sollen sie eine heute 89-jährige Frau um rund 7.980 Euro gebracht haben.

Der Rosenheimer war nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit rund 30 Jahren mit der Seniorin befreundet. Wegen ihrer körperlichen Einschränkungen hatte sie ihm ihre EC-Karte samt PIN anvertraut, damit er Bankgeschäfte für sie erledigen konnte. Der 59-Jährige soll die Karte jedoch an die Mitangeklagte weitergegeben haben. Diese hob damit mehrfach Geld vom Konto der Seniorin ab. Der Schaden belief sich auf 1.900 Euro.

Bankangestellter
bringt Betrug ans Licht

Doch dabei blieb es nicht. Die 89-Jährige soll mit einem vorbereiteten Mietvertrag überzeugt worden sein, der 59-Jährige habe ihre Wohnung gekauft und sie müsse nun Miete an ihn zahlen. Daraufhin überwies sie zwei vermeintliche Monatsmieten über insgesamt 1.380 Euro. Das Geld landete jedoch nicht auf dem Konto des 59-Jährigen, sondern auf dem Konto des inzwischen verstorbenen Onkels der Mitangeklagten. Dorthin sollen auch zwei weitere Überweisungen über insgesamt 5.800 Euro geflossen sein. Als schließlich weitere 7.000 Euro überwiesen werden sollten, wurde ein Bankmitarbeiter misstrauisch. Die Überweisung wurde nicht mehr ausgeführt und die Betrügereien kamen damit ans Licht.

Die 41-Jährige bestritt die Tatvorwürfe zunächst, verstrickte sich jedoch in zahlreiche Widersprüche. Sie könne selbst keinen Geldautomaten bedienen. Zudem habe sie nicht gewusst, dass die finanziellen Vorgänge nicht im Sinne der 89-Jährigen gewesen seien. Als ihr Videoaufnahmen vorgehalten wurden, auf denen sie beim Bedienen eines Geldautomaten zu sehen sein soll, räumte sie ein, dies gelernt zu haben. Das abgehobene Geld habe sie dem Angeklagten übergeben.

Angeklagte verstrickt
sich in Widersprüche

Bei einer früheren Befragung hatte sie zudem angegeben, der 59-Jährige habe sie mit Nacktbildern unter Druck gesetzt. Sie habe Angst vor ihm gehabt, obwohl er zunächst ein guter „Spezl“ gewesen sei. Die Idee, das Geld auf das Konto des verstorbenen Onkels zu überweisen, sei vom 59-Jährigen gekommen.

Die Angeklagte lieferte auf Nachfragen oder Vorhalt während ihrer stockenden Aussage verschiedene Varianten. „Ich glaube, Sie haben entweder bei Ihren früheren Aussagen oder heute bei Gericht offenkundig gelogen“, schloss Richterin Isabella Hubert daraus.

Für eine überraschende Wendung sorgte die Aussage des 59-Jährigen. Er wies jegliche betrügerische Absicht zurück. Die 89-Jährige sei eine enge Vertraute gewesen, er habe sie sogar „Mutti“ genannt und nach einem Unfall sogar eine Zeit lang bei ihr gewohnt. Nach seiner Darstellung war er davon ausgegangen, dass die Mitangeklagte und deren inzwischen verstorbener Onkel seine Betreuer seien. Er habe darauf vertraut, dass sie seine finanziellen Angelegenheiten regelten. Er habe sich nur darauf konzentriert, wieder gesund zu werden. Erst im Nachhinein habe er erfahren, dass seine Rente auf das Konto des Onkels überwiesen worden sei. Geld habe er selbst davon jedoch nie erhalten.

Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme verdichteten sich die Hinweise darauf, dass der Angeklagte selbst Opfer war. Schließlich räumte die 41-Jährige ein, die Taten ohne Wissen und Mithilfe des 59-Jährigen begangen zu haben. Ein medizinisches Gutachten bescheinigte der Frau eine Intelligenzminderung und eine angeborene Minderbegabung. Zudem wurde eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit festgestellt.

Gerechtes Urteil
nach zäher Verhandlung

„Die Beweisaufnahme hat sich zäh gestaltet, aber es hat sich ergeben, dass der Angeklagte von sämtlichen Tatvorwürfen freizusprechen ist“, erklärte Staatsanwältin Klug in ihrem Plädoyer. Für das „extrem skrupellose Verhalten“ der 41-Jährigen beantragte sie ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Verteidiger Walter Holderle forderte für seinen Mandanten ebenfalls Freispruch. Verteidigerin Gabriele Sachse verwies auf das Geständnis ihrer Mandantin und deren eingeschränkte Steuerungsfähigkeit und beantragte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die 41-Jährige wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den Schaden von 7.980 Euro wiedergutmachen. In der Urteilsbegründung verwies Isabella Hubert auf die erhebliche kriminelle Energie der Angeklagten. Der 59-Jährige wurde von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.

Freitag, 2. Oktober 2026
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