Parteifreie/ÜWG zum Thema Strabs

„Kommunen müssen Geschenke des Freistaats bezahlen“

von Redaktion

Die geplante Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (kurz Strabs) stand im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung des Rosenheimer Kreisverbands der Parteifreien/ ÜWG. Die Bürgermeister Jürgen Seifert und Bernd Fessler befürchten, dass das Strabs-Ende große Löcher in den Haushalt der Kommunen reißen könnte.


Rosenheim/Landkreis – Die Parteifreien/ÜWG stünden in der Region für unabhängige Kommunalpolitik, parteifreie Mandatsträger und Bürgermeister seien Spezialisten für kommunale Themen, betonte Kreisvorsitzender Dieter Kannengießer.

Priens Bürgermeister Jürgen Seifert ging auf die derzeitige Rechtssituation beim Thema Strabs ein. Erst vor zwei Jahren sei das Kommunalabgabengesetz novelliert worden. Die Regierung habe erklärt, dass es keine tragbaren Alternativen gibt, um den Finanzierungsbedarf der Gemeinden zu decken, insbesondere keine Finanzierung über Steuern. Nun habe der „populistische Vorstoß“ der Freien Wähler kurz vor den Landtagswahlen die CSU dazu gebracht, dieses Thema selbst umzusetzen.

Laut Seifert zahlen damit künftig diejenigen, die ihre Straßenausbaubeiträge bereits bezahlt haben, doppelt: Einmal über Beiträge und dann über allgemeine Steuermittel. Seifert befürchtet, dass so Investitionen im Pflichtaufgabenbereich wegfallen könnten, und fordert daher einen adäquaten Ausgleich für die Gemeinden.

Die im Raum stehende jährliche Ausgleichssumme von 60 bis 65 Millionen Euro reiche bei weitem nicht, so Bürgermeister Bernd Fessler. Er erläuterte anhand der Zahlen seiner Gemeinde Großkarolinenfeld die tatsächlich entstehenden Mindereinnahmen. Die Gemeinde errechnete für die nächsten zehn bis 15 Jahre einen Ausfall von elf Millionen Euro. Nach Ansicht Fesslers versucht der Freistaat Geschenke zu verteilen, die von den Gemeinden bezahlt werden müssen.

Außerdem müsse die imKommunalabgabengesetz (KAG) festgeschriebene Fiktionsregelung hinsichtlich der Erschließungsbeiträge für 2021 rechtssicher gestaltet werden. Dem normalen Bürger sei der Unterschied zwischen Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen nicht geläufig.

Fessler sprach noch das Thema „Entsorgung von Bodenaushub“ an. Für Gemeinden und Bauherren entwickle sich diese bürokratische Handhabung als Fass ohne Boden und werde zum Millionengrab. Hier müsse der Gesetzgeber wieder ein vernünftiges Maß finden.

Vorsitzender Kannengießer informierte über die seit 1. April geltenden gesetzlichen Änderungen zum Kommunalwahlgesetz für die Wahlen 2020. Nachdem die CSU die Rückkehr zum d´Hondt-Verfahren in Erwägung gezogen habe, sei nun eine offenbar gerechte Lösung gefunden worden. Die Expertenanhörung im Landtag habe das Auszählverfahren nach Sainte-Lague/Schepers vorgeschlagen. Dieses lehnt sich vom Berechnungsmodus her eher an Hare Niemayer als an d´Hondt an. Entscheidende Abweichungen hin zu größeren oder kleineren Wählergruppen oder Parteien im Vergleich zum Status Quo sind laut Gemeindetag nicht zu erwarten.

Vom Tisch ist auch eine diskutierte Sperrklausel im Kommunalwahlrecht. Die in Nordrhein-Westfalen bestehende 2,5-Prozent-Sperrklausel verstößt gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Für nähere Infos wurde auf den Fachaufsatz der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetags 04/2018 hingewiesen.

Letztlich erklärten die Parteifreien, das Thema Ausbildung von Erziehungs- und und Pflegekräften müsse in der Region intensiv angepackt werden, da der Markt für diese Berufsgruppe leergefegt sei.

Artikel 5 von 11