Tuntenhausen/Schechen/Rosenheim – Vor knapp einem Jahr haben die Hells Angels mit der Gründung einer Charter Rosenheim und der Einweihung eines Clubheims in Schönau bei Tuntenhausen für Trubel gesorgt (wir berichteten). Nun muss der Präsident der Rosenheimer Gruppierung, ein 36-jähriger aus Schechen, ins Gefängnis.
Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte den Rocker wegen Zwangsprostitution zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 36-Jährige hat seine Haftstrafe mittlerweile angetreten, wie ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) gegenüber den OVB-Heimatzeitungen bestätigte.
Nach Angaben des LKA sowie der Staatsanwaltschaft Traunstein lebte der Mann seit 2018 in einer Lebensgemeinschaft mit einer Prostituierten. Während er selbst nicht erwerbstätig war, gab die Frau ihre hohen Einnahmen aus dem Rotlicht-Gewerbe freiwillig an ihn ab und sorgte für den gemeinsamen Lebensunterhalt.
Im Frühjahr 2019 begann er laut polizeilichen Ermittlungen unter Verwendung der sogenannten Loverboy-Masche eine weitere Beziehung zu einer jungen, alleinerziehenden Mutter, die sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befand. Hierbei baut ein Partner durch eine vorgetäuschte Liebesbeziehung eine zunächst emotionale Bindung zum Opfer auf. Diese wird im weiteren Verlauf für die eigentlich geschäftlichen Absichten des Täters genutzt.
Dies führte in diesem Fall dazu, dass sich die Frau innerhalb kürzester Zeit ebenfalls prostituierte. In der Annahme, dass sich ihre finanzielle Situation verbessern würde, musste sie jedoch ebenfalls ihr verdientes Geld bis auf Kleinbeträge an ihren Zuhälter abgeben.
Die Einnahmen in einer Höhe von knapp 40000 Euro verwendete der 36-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft dazu, seinen „durchaus luxuriösen Lebensstil“ zu finanzieren. So war er zuletzt mit Autos und Motorrädern der Marken Harley Davidson, Bentley und Maserati unterwegs.
Der Schechener wurde bereits im September 2019 festgenommen und nun nach einem Geständnis durch das Amtsgericht Rosenheim zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zudem wurden Vermögenswerte des Verurteilten in fünfstelliger Höhe einbehalten.
„Das Urteil kann als deutliches Signal gelten, dass eine strafbare Ausbeutung von Prostituierten auch dann vorliegen kann, wenn die Geschädigte nicht mit Gewalt zur Ausübung oder Fortsetzung des Gewerbes gezwungen wird, sondern ein Abhängigkeitsverhältnis zum Zuhälter unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Liebesbeziehung geschaffen wird“, kommentierten Staatsanwaltschaft und LKA das Gerichtsurteil. re/mw