500 Eltern gehen auf die Straße

von Redaktion

Demo gegen Maskenpflicht im Unterricht – Platzverweise und Bußgeld

Rosenheim – Knapp eine Stunde vor dem Demozug von Eltern gegen die Maskenpflicht im Unterricht kam – nach Rücksprache mit dem bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus – die ersehnte Nachricht aus dem Rosenheimer Gesundheitsamt: Ab dem heutigen Montag gilt im Unterricht an Grundschulen und Förderzentren im Rosenheimer Stadtgebiet keine Maskenpflicht mehr (siehe Kasten). Aufgrund der rückläufigen Entwicklung bei der Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Pandemie im Rosenheimer Stadtgebiet hatte die Behörde beschlossen, die Maßnahmen auf Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans abzusenken.

Drei Störenfriede,
Versammlung
ansonsten friedlich

Dennoch fand die im Vorfeld angemeldete Demonstration zum Thema „Für unsere Kinder! Sofortige Abschaffung der angeordneten Maskenpflicht im Unterricht“ mit Zug durch die Rosenheimer Innenstadt mit Kundgebung im Mangfallpark Süd statt. Waren anfangs 200 Demonstranten dabei, so schätzt die Rosenheimer Polizei die Teilnehmer am Aufzug letztlich auf rund 500 Personen. Immer wieder hätten sich mehrere Passanten dem Zug angeschlossen.

Das Bündnis Rosenheimer Eltern hatte einen offenen Brief an das Gesundheitsamt verfasst und seine Forderungen auf Plakaten und in Redebeiträgen kundgetan. Man sehe sich als Sprachrohr für besorgte Eltern in und um Rosenheim. Viele Mütter und Väter würden sich in der derzeitigen Situation entmachtet, ungehört und hilflos fühlen. Besonders alleinerziehende Eltern hätten monatelang einen Spagat zwischen Beruf, Homeoffice, Kinderbetreuung und Homeschooling vollführt. „Diese schwierige Situation darf sich nicht wiederholen. „Unsere Kinder müssen wieder regelmäßig und professionell unterrichtet werden“, betonte das Bündnis in Worten und auf Plakaten. Und: Durch das Tragen einer Maske im Unterricht gebe es aus medizinischer Sicht keine genügende Gewährleistung eines Virenschutzes. Außerdem würde laut Bündnis das Tragen einer Maske im Unterricht „Nebenwirkungen“ für Konzentration, Interaktion und Motivation haben.

Die Demonstranten selbst hielten sich dabei nach Angaben der Polizei an die Mindestabstände und auch die Auflage „Tragen eines Mund-/Nasenschutzes“ wurde erfüllt. Gegen drei Personen leitete die Rosenheimer Polizei aber ein Bußgeldverfahren ein. Diese störten mehrfach die Versammlung durch Videoaufnahmen, Rufe und Aktionen. Trotz mehrfacher Aufforderung durch den Versammlungsleiter stellten die drei Personen ihr Verhalten nicht ein, und entfernten sich auch nicht.

Die Folge: Die Rosenheimer Polizei schloss die betreffenden Demonstranten aus. Platzverweise wurden ausgesprochen. Zusammenfassend verlief die Demonstration laut Polizei aber störungsfrei. Im nachmittäglichen Verkehr der Rosenheimer Innenstadt kam es zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen. Das Bündnis wollte sich zudem mit folgender Frage Gehör bei Stadt und Gesundheitsamt verschaffen: „Gibt es finanzielle Unterstützung für die Eltern?“

Homeschooling
ein Kraftakt
für die Eltern

Denn: „Wenn man alle 30 Minuten, wie empfohlen, die Einmalmaske wechselt, kommt man auf 150 Euro pro Kind. Das ist für viele Familien ein finanzieller Kraftakt“, rechnete ein Redner vor. Lösungsvorschlag des Bündnisses: „Stattdessen Filteranlagen für die Klassenzimmer kaufen und alle 15 Minuten lüften.“

Als willkürliche Statistik betitelten die Demonstranten die Corona-Zahlen, auf denen die Maskenpflicht für Kinder basiert. Als ungute Situation bewerteten die Veranstalter, wenn beispielsweise an einem Rosenheimer Gymnasium mit verschärften Verweisen gedroht werde, wenn man die Einbahnregelung im Gebäude nicht einhalte. Gleichzeitig hinterfragt das Bündnis: „Gibt es gefestigte Evidenzen, die belegen, dass bei dem Coronavirus irgendeine Gefahr von Kindern ausgehen würde? Zumal Kinder in Ganztagsklassen oder einem Hort siebeneinhalb bis neun Stunden täglich die Maske tragen müssen.“

Auch Folgen sprachen die Veranstalter an: „Sollten Kinder in der nahen und fernen Zukunft tatsächlich an gesundheitlichen Schäden durch die Maskenpflicht leiden, haftet dann das Gesundheitsamt oder der Staat?“

Das gilt ab heute an den Schulen

• Ab heute, Montag, gilt für Schüler an Grundschulen und Förderzentren im Rosenheimer Stadtgebiet keine Verpflichtung mehr, im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

• Für Schüler an weiterführenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 5 in städtischen Schulen gilt die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts zu tragen, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

• Diese Maßnahme ist in der Stufe 2 des Rahmen-HygienePlans des Kultusministeriums so vorgesehen. Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich 2. Oktober.

• Für die Schüler der Schulen im Landkreis Rosenheim gilt ab Montag keine Verpflichtung, im Unterricht eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Außerhalb des Klassenzimmers auf dem Schulgelände gilt weiterhin für alle Schulen der Rahmen-Hygiene-Plan des Kultusministeriums. Dieser besagt, dass außerhalb des Klassenzimmers auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.

Artikel 7 von 11