Kinderpornografie für Angeklagten „als ob man Drogen nimmt“

von Redaktion

Traunsteiner Gericht verurteilt 43-Jährigen unter engmaschigen Auflagen zur Freiheitsstrafe auf Bewährung

Traunstein/Übersee/Grassau – Zehntausende kinderpornografischer Bilder fanden Beamte der Kripo Traunstein bei einem 43-Jährigen, der früher in Grassau wohnte. Er hatte die Dateien 2018 aus dem Internet geladen, eine große Menge davon auch über Whatsapps weiterverbreitet. Das Schöffengericht Traunstein mit Richter Thilo Schmidt verurteilte den geständigen, reuigen Täter jetzt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, unter engmaschigen Auflagen ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.

Der Vorsitzende betonte im Urteil: „Zwar waren viele Dateien von Posing-Bildern dabei, doch auch viel Hardcore allerunterster Schublade, das eine lebenslange Traumatisierung der Opfer nach sich zieht.“ Wenn niemand solche Bilder haben wollte, würden sie auch nicht erstellt. Und weiter: „Es muss irgendeine Störung vorliegen, wenn Sie so etwas haben wollen.“

Schmidt kündigte an: „Sie stehen vier Jahre unter meiner Aufsicht.“ Der Angeklagte werde in dieser Zeit einem Bewährungshelfer unterstellt, bei dem er sich monatlich melden müsse. Er dürfe keine Kinderbetreuungseinrichtung wie Kita, Kindergarten oder Schule besuchen und müsse – ohne berechtigtes Interesse – mindestens 100 Meter Abstand davon halten. Weiter dürfe er nicht allein mit Kindern in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Autos fahren. Binnen eines Monats müsse der 43-Jährige eine sexualtherapeutische Fachambulanz aufsuchen. Während der Behandlung dürfe er nicht unter Alias-Personalien auftreten und über das Internet keinerlei Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen. Der Hintergrund für die Auflage: Der 43-Jährige hatte sich auf einer Chatplattform und auf Whatsapp als „14-jähriges bisexuelles Mädchen“ ausgegeben.

16-seitige Anklageschrift

Bei Verhandlungsbeginn hatte der 43-Jährige den kompletten Inhalt der eng beschriebenen 16-seitigen Anklageschrift der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ an der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingeräumt. Angefangen habe alles im August 2018 nach der Trennung von seiner damaligen Freundin, erzählte er. Im Internet habe er Leute kennengelernt und Bilder mit ihnen getauscht: „So ist alles ins Laufen gekommen. Es ist, als ob man Drogen nehmen würde.“ Pädophile Neigungen verneinte der 43-Jährige und beteuerte: „Es war ein ganz großer Fehler, ich kann mich nur entschuldigen.“

Die erste Wohnungsdurchsuchung von Cyberstelle und Kripo Mitte Dezember 2019 erbrachte laut Gutachten auf einem Rechner, einer Festplatte und einem Handy etwa 30000 pornografische Schriften, davon knapp 12500 kinderpornografische mit rund 9300 Bildern und über 3100 Videos mit einer Gesamtspieldauer von mehr als vier Tagen. 45,6 Prozent aller Bilder waren sogenannte „Posing“-Szenen.

Der Sachverständige errechnete einen Kinderporno-Anteil von 41,4 Prozent an allen Pornos. Die Ermittler fassten die Aktivitäten zusammen zu 98 Fällen der „Drittbesitzverschaffung“ von 573 Bilddateien, die der Angeklagte zwischen Ende August und Mitte Dezember 2018 an andere Nutzer weitergegeben hatte. Im November 2018 verschickte er in drei Vorgängen insgesamt 16 Bild- und zwei Videodateien an eine Whatsapp-Gruppe.

20000 Einzelbilder gefunden

Damit war aber noch nicht Schluss. Zehn Tage nach dem Polizeibesuch Mitte Dezember 2018 holte sich der 43-Jährige wieder unsägliche Dateien aus dem Internet auf ein neues Handy. Nach einer zweiten Durchsuchung Mitte Mai 2019 entdeckten die Spezialisten bei der Durchsicht des Materials 522 Bild- und 24 Videodateien mit Kinderpornos von Mädchen und Jungen unter 14 Jahren. Zusammen waren es circa 20000 Einzelbilder. Davon hatte er jedoch nichts mehr weitergeschickt an Dritte.

Die Staatsanwältin plädierte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Dafür war keine Bewährung mehr möglich. Helena Speicher wertete die Vielzahl der Bilder und Handlungen, „in denen auch Kleinstkinder schwerst missbraucht wurden“, strafschärfend. Verteidiger Benedikt Gschwendner aus Traunstein sprach von „unentschuldbaren Taten“. Nie aber habe der 43-Jährige versucht, an Kinder heranzutreten. Zwei Jahre mit Bewährung und einer Therapieauflage seien genug.

Monika Kretzmer-Diepold

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