Rosenheimer Gesundheitsamt kann bei Kontaktverfolgung nur noch appellieren

Angesichts der massiv steigenden Infektionszahlen wird nur noch bei Corona-Fällen in gefährdeten Einrichtungen ermittelt

Rosenheim – Die außergewöhnlich hohen Zahlen bei den Neuinfektionen zwingen das Gesundheitsamt Rosenheim, seine Strategie bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ändern. Die Ermittlungen zu Kontaktpersonen beschränken sich jetzt auf Einrichtungen mit gefährdeten Personen, wie Alten- und Pflegeheime oder Kliniken. Kontakte im privaten Bereich außerhalb des Hausstands der positiv getesteten Person werden nicht mehr ermittelt, wie das Landratsamt mitteilt. Es beruft sich bei der Entscheidung auf das bayerische Gesundheitsministerium.

Das Gesundheitsamt schreibt positiv auf das Coronavirus getestete Personen und ihre Kontakte im eigenen Haushalt an und gibt Handlungsanweisungen. Dazu gehört die Bitte, sonstige enge Kontaktpersonen über das erhöhte Ansteckungsrisiko zu informieren und sie zu bitten, ihre sozialen Kontakte weitestgehend zu reduzieren sowie sich testen zu lassen. Gesundheitsamtsleiter Dr. Wolfgang Hierl appelliert an die Eigenverantwortung aller Beteiligen. Bei Symptomfreiheit haben Kontaktpersonen Anspruch auf einen kostenfreien Test, wozu ein ausgefüllter Berechtigungsschein vorgelegt werden muss. Das Dokument kann man online auf www.landkreis-rosenheim.de unter „Corona-Testzentrum/Schnelltestzentren“ herunterladen.

Samstag, 11. Juli 2026
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