Gemeinden klagen gegen den Freistaat

von Redaktion

Widerstand gegen Asylunterkünfte

Feldkirchen-Westerham/Stephanskirchen – Zwei Gemeinderatssitzungen waren am Dienstagabend mit Spannung erwartet worden: Sowohl in Feldkirchen-Westerham als auch in Stephanskirchen kamen die Räte zusammen, um über das weitere Vorgehen bezüglich zweier in den Gemeinden geplanter Flüchtlingsunterkünfte zu beraten. In beiden Gremien fiel am Ende die gleiche Entscheidung: Feldkirchen-Westerham und Stephanskirchen werden gegen das Landratsamt Rosenheim und damit gegen den Freistaat Bayern klagen. Beide Kommunen haben die gleiche Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Die Klage in Feldkirchen-Westerham bezieht sich nicht auf die grundsätzliche Frage, ob Flüchtlinge in einer Unterkunft innerhalb der Gemeinde aufgenommen werden sollen, sondern lediglich um die angestrebte Nutzungsdauer der Einrichtung von elf Jahren, die für die dort geplante Containeranlage für 60 Flüchtlinge vorgesehen ist. In Stephanskirchen will das Landratsamt eine Flüchtlingsunterkunft für 101 Menschen in einem Gewerbegebiet einrichten. In der Klage der Verwaltung geht es um die Planungs- und Gestaltungshoheit, die die Gemeinde behalten möchte.

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