Weiter Aufregung um „Mini-Picasso“

von Redaktion

Neben dem Jugend- und Finanzamt ist nun auch das Gewerbeaufsichtsamt auf den „Mini-Picasso“ Laurent Schwarz (3) aus Neubeuern aufmerksam geworden. Bei der Vernissage stattete die Behörde der Familie unangekündigt einen Besuch ab. Worum es dabei ging.

Neubeuern – Seine Bilder sind bunt und abstrakt – und bei Kunstliebhabern aus der ganzen Welt beliebt. Inzwischen verdient Laurent Schwarz (3) aus Neubeuern fünfstellige Summen mit seinen Werken. In einem Familienhotel in Südtirol entdeckten die Eltern seine Vorliebe fürs Malen. „Seitdem will er nur noch malen“, so seine Mutter Lisa Schwarz. Und auch die Medien rund um den Globus berichten über den Mini-Picasso aus Bayern, darunter das „People-Magazin“, die „London Times“ und „Le Parisien“.

Unangekündigter
Besuch der Vernissage

Die mediale Aufmerksamkeit ruft aber auch die Behörden auf den Plan. Neben Jugendamt und Finanzamt stattete auch das Gewerbeaufsichtsamt der Familie während der ersten Vernissage des kleinen Künstlers im September einen Besuch ab. Der Anlass: Jugendarbeitsschutzgesetz – einfach gesagt: Kinderarbeit.

Wie Mama Lisa im Nachgang der Vernissage berichtet, sei der Besuch unangekündigt gewesen. Bekannte hätten sie darauf aufmerksam gemacht, dass wohl das Gewerbeaufsichtsamt vor Ort sei. „Die müssen sich wohl durch die Bauzäune Zugang verschafft haben“, berichtet sie. Daraufhin habe sie sich vorgestellt und sei mit den Sachbearbeitern ins Gespräch gekommen.

Sensibilisierung für
Kinderarbeitsschutz

Das bestätigt Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern: „Der Besuch der Vernissage diente insbesondere auch der weiteren Klärung im Hinblick auf die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Insoweit hat das Gewerbeaufsichtsamt diese Gelegenheit vor allem genutzt, um proaktiv auf die Eltern zuzugehen und diese entsprechend zu sensibilisieren.“

Ob ein Fall von Kinderarbeit vorliegt, sei stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. „Entscheidend kommt es darauf an, ob ein Kind wie ein Arbeitnehmer weisungsabhängig beschäftigt ist, weil es etwa im Hinblick auf Zeit, Inhalt und Ort seiner Tätigkeit keinen oder sehr wenig Einfluss hat“, erklärt Rupp. Das Gespräch mit den Eltern von Laurent sei „absolut sachlich und einvernehmlich“ verlaufen.

Amt weist
Vorwürfe zurück

Auf den „Fall des Laurent Schwarz“ ist das Gewerbeaufsichtsamt durch die zahlreichen Medienberichte aufmerksam geworden. Die Aussage, dass sich die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts „unerlaubt Zutritt verschafft“ hätten, sei jedoch unzutreffend. „Wir weisen sie zurück.“

Tatsächlich richtete sich die Einladung für die Vernissage auf der Homepage ohne jede Beschränkung an die breite Öffentlichkeit. „Über das Ereignis berichteten im Anschluss bundesweit zahlreiche Medien in Wort, Bild und Ton. Schon deshalb handelte es sich offensichtlich nicht um eine rein ‚private‘ oder ‚geschlossene‘ Veranstaltung“, erklärt Rupp.

Unabhängig davon hätten Gewerbeaufsichtsämter gesetzliche Besichtigungs- und Betretungsrechte, die sie auch unangekündigt wahrnehmen können. Die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts haben laut Rupp die Vernissage im Übrigen auch „nicht auf andere Weise als die zahlreichen weiteren Gäste betreten“ und sich zu erkennen gegeben und ausgewiesen, stellt der Pressesprecher klar.

Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamtes

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