Baugenehmigung vorerst gestoppt

von Redaktion

Erfolg für Gemeinde Rott vor Gericht

Rott – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde der Gemeinde Rott gegen die Baugenehmigung für eine Sammelunterkunft des Landratsamtes Rosenheim stattgegeben. Damit darf die Baugenehmigung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Anfechtungsklage nicht weiter genutzt werden. Dies geht aus einem Beschluss des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts vom 5. September hervor, der der Gemeinde am vergangenen Montag zugestellt wurde.

Wie die Gemeinde Rott mitteilt, sieht das Gericht die Planungshoheit der Kommune durch die Baugenehmigung verletzt. Grund dafür ist insbesondere die fehlende Rückbauverpflichtung für die groß angelegten Sanitärcontainer, die nach Ablauf der Baugenehmigung bestehen bleiben könnten. Der Beschluss hebt damit eine Entscheidung der ersten Instanz auf, in der die Gemeinde noch unterlegen war.

Bürgermeister Daniel Wendrock zeigte sich angesichts des Beschlusses zufrieden: „Die fehlende Rückbauverpflichtung nach Auslaufen der Baugenehmigung war immer auch ein Teil unserer juristischen Argumentation“, betonte er. Die Entscheidung in der Hauptsache stehe allerdings noch aus. Wie das Landratsamt Rosenheim nun weiter verfährt, sei laut Wendrock noch unklar. Er gehe jedoch davon aus, dass die Nutzung der Halle als Unterkunft bis auf Weiteres eingestellt werde.

Wendrock nutzte die aktuelle Entwicklung zudem, um erneut eine Änderung der Flüchtlingsunterbringungspolitik zu fordern. „Wie schon oft betont, müssen wir hin zu einer paritätischen, an der Gemeindegröße orientierten Unterbringung, bei der Großunterkünfte nach Möglichkeit vermieden werden“, erklärte er. In diesem Zusammenhang appellierte der Bürgermeister auch an Landrat Otto Lederer, gemeinsam mit den Kommunen an einer entsprechenden Lösung für den Landkreis Rosenheim zu arbeiten.

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