Spektakulärer Fluchtversuch aus JVA Bernau erneut verhandelt

von Redaktion

Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung für 57-jährigen Bosnier – Corona-Angst im Gefängnis

Rosenheim/Bernau/Wien – Am 20. März 2020 hatten sich sechs Strafgefangene durch die Mauer des „Haus 9“ in der JVA Bernau ein Loch gegraben, um zu fliehen. An zusammengeknüpften Bettlaken hatten sie sich nach unten gelassen. Der Fluchtversuch missglückte, weil das Loch im Bereich einer Videokamera lag und so bemerkt wurde. Nur einer der Flüchtlinge schaffte es bis zum Außenzaun, wo er ebenfalls aufgab, weil er sich am Zaun die Hände zerschnitten hatte.

Hintergrund des Fluchtversuches damals war die Angst vor einer möglichen Corona-Epidemie in der JVA. Die TV-Bilder der Leichenberge in Italien schürten Panik unter den Insassen.

Als dieser Fluchtversuch – juristisch eine Gefangenenmeuterei – dann am 30. November 2021 verhandelt wurde, waren einige dieser Insassen bereits nach verbüßter „Halbstrafe“ in ihr Heimatland abgeschoben worden. Darunter auch der nun angeklagte 57-jährige Bosnier. Bei der Abschiebung war gleichzeitig ein Einreiseverbot ausgesprochen worden mit der Androhung, im Fall der erneuten illegalen Einreise nicht nur die Reststrafe verbüßen zu müssen, sondern auch wegen des gescheiterten Ausbruchversuches angeklagt zu werden.

Genau das geschah jedoch. Zwischenzeitlich lebte der Angeklagte mit einer Deutschen zusammen, mit der er drei Kinder hat. Nachdem die Einreisen offenbar wurden, erging ein europäischer Haftbefehl, der schließlich in Wien vollstreckt wurde, wo der Mann inzwischen lebte. So musste der 57-Jährige zunächst die 208 Tage „Reststrafe“ von damals verbüßen, anschließend folgte die Untersuchungshaft wegen der Anklage aufgrund des Ausbruchsversuchs.

Der gelernte Automechaniker benötigte vor Gericht keine Dolmetscherin und beschrieb in düsteren Farben die damalige Situation während der Corona-Epidemie in der JVA Bernau. Ohne richtige Informationen und aufgrund der Enge in den Gemeinschaftszellen sei unter den Häftlingen Panik entstanden, die letztlich zu dem Fluchtversuch geführt habe.

Ein Justizvollzugsbeamter berichtete, dass sich die Flüchtlinge damals ohne jegliche Gegenwehr ergeben hatten und keinerlei tätliche Angriffe auf das Wachpersonal geschehen waren.

Die Staatsanwaltschaft trug der damaligen Stress-Situation der Gefangenen Rechnung und beachtete auch die lange Zeit, die seither vergangen ist. Eine Rolle spielte auch, dass der Angeklagte seither keinerlei Straftat begangen, sondern sich im Gegenteil eine bürgerliche Existenz aufgebaut hat. Die ursprüngliche Strafe sei verbüßt, so die Staatsanwaltschaft, und so sei es möglich, trotz der erheblichen früheren Vorstrafen lediglich eine Strafe von acht Monaten zu beantragen, die das Gericht auch zur Bewährung aussetzen könne.

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Ines Hovden, betonte, dass der Ausbruchsversuch damals durch die JVA mit Isolationshaft intern bestraft worden sei. Eine Haftstrafe von vier oder fünf Monaten sei völlig ausreichend, die, wie auch vom Staatsanwalt beantragt, zur Bewährung auszusetzen sei.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Daniel Musin sprach eine Haftstrafe von sechs Monaten aus, die es zur Bewährung aussetzte. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig und der Angeklagte aus der Haft entlassen. Theo Auer

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