Polizei nimmt Haltern in Schechen Hunde weg

von Redaktion

Bürgermeister Stefan Adam aus Schechen bezeichnet Entscheidung nach Beißattacke im Mai als „alternativlos“

Schechen – Leicht ist die Entscheidung nicht gefallen. Vor allem, weil sie „schwerwiegend“ ist. Das ist Stefan Adam wichtig zu betonen. „Für uns war das eine schwierige Abwägung“, sagt der Bürgermeister von Schechen. Allerdings sei sie alternativlos gewesen. Nach mehreren Tagen der Vorbereitung hat die Gemeinde Schechen am Donnerstag (9. Juli) die Polizei gebeten, zu einem Anwesen in der Gemeinde zu fahren und dort einen Bescheid umzusetzen – einem Ehepaar seine Hunde wegzunehmen.

Tiere sind in
Gemeinde bekannt

Das sei zwar ein „massiver Eingriff in die Grundrechte, aber wir haben das jetzt so entscheiden müssen“, stellt Adam am Telefon klar. Wegen eines schrecklichen Vorfalls am 31. Mai. Damals wurde eine Frau im Schechener Ortskern von drei Hunden gebissen. Sie erlitt schwere Bissverletzungen an den Beinen und Armen, musste operiert werden. Zuvor versuchte die Frau wohl, die mit den Hunden Gassi gehen war, die miteinander kämpfenden Tiere voneinander zu trennen. Das gelang erst der Polizei mit Pfefferspray, die „drei Kampfhunde hatten sich teils ineinander verbissen“, erklärte Polizeihauptkommissar Robert Maurer nach dem Vorfall.

Noch immer sei nicht ganz klar, was sich an diesem Nachmittag genau abgespielt hat, die Beteiligten hielten sich weiter ein wenig bedeckt. Es deute aber einiges darauf hin, dass wohl nicht die Besitzer der Hunde selbst an diesem Tag auf die Tiere aufgepasst haben, sondern eine dritte Person, zum Beispiel ein Hundesitter. Und genau da fangen die Probleme an. Außer der Hundehalterin und ihrem Ehemann hätte die Hunde niemand ausführen dürfen, erklärt Stefan Adam. Das sei eine Auflage der Gemeinde gewesen. Die Hunde seien schließlich keine Unbekannten in Schechen. Es handele sich um gemeldete Listenhunde der Kategorie 2. Als solche werden Hunderassen bezeichnet, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Häufig in die Kategorie 2 eingeordnete Rassen sind unter anderem Rottweiler, der American Bulldog oder der Cane Corso. Bei den drei Hunden aus Schechen scheint es sich wohl um American Bulldogs zu handeln.

Wenn bei diesen Tieren kein erfolgreich absolvierter Wesenstest vorliegt, gelten für die Hunde strenge Haltungsbedingungen. So auch im Fall der Schechener Hunde. Neben der Gassi-Auflage hätten die Hunde immer an der Leine geführt, einen Maulkorb tragen und zu Hause ausbruchssicher gehalten werden müssen. „An diese Auflagen haben sich die Halter in den vergangenen vier Jahren auch gehalten“, sagt Stefan Adam. Nur eben am 31. Mai nicht.

Dabei spiele keine Rolle, dass die Halter an diesem Tag nicht selbst unterwegs waren. „Die Hunde waren draußen auf der Straße, ohne Leine und Maulkorb, und die Halter waren nicht anwesend“, sagt der Bürgermeister.

Sie hätten sicherstellen müssen, dass die Auflagen eingehalten werden. Ganz zu schweigen davon, dass eine fremde Person mit den Hunden gar nicht Gassi gehen hätte dürfen. „Nur die beiden persönlich hätten die Hunde einzeln ausführen dürfen, da sie am besten auf diese einwirken können“, betont Adam.

Aufgrund dieser Auflagenverstöße und der Tatsache, dass ein Mensch verletzt wurde, habe die Gemeinde keinen Ermessensspielraum mehr gehabt – und sich dazu entschieden, die Tiere wegzunehmen und dem Ehepaar ein Hundehalteverbot aufzuerlegen. Bereits unmittelbar nach dem Vorfall stand dieser Schritt im Raum. „Die Gefahr, dass noch mal ein Mensch gefährdet wird, war jetzt einfach so groß, dass wir dieses scharfe Schwert schwingen mussten“, sagt Adam. Das Hundehalteverbot sei genauestens abgewogen und als „letztes Mittel“ herangezogen worden, versichert der Bürgermeister.

Eine Rolle habe aber auch gespielt, dass es rund um die Hundehalter bereits in der Vergangenheit einen weiteren Zwischenfall mit Hunden gab. „Wir gehen ja dabei gegen den Halter vor und nicht gegen den Hund: Nicht das Tier ist unzuverlässig, sondern der Halter hat sich nicht an Regeln gehalten“, macht Adam deutlich.

„Normaler“
Hund ist möglich

Das jetzt entschiedene Hundehalteverbot umfasse nur die Listenhunde der Kategorie 1 und 2 – zunächst zumindest, sagt Adam. „Das Ehepaar dürfte damit theoretisch einen ‚normalen‘ Hund halten“, erklärt er. Ihnen komplett die Hundehaltung zu verbieten, gehe dem Bürgermeister im Moment noch zu weit. Die Hunde, die die Halter noch zu Hause hatten, seien am Donnerstag (9. Juli) mitgenommen worden. Da Stefan Adam nicht wusste, ob bei der Aktion Gefahr für seine Mitarbeiter von den Hunden ausgeht, hätte er die Rosenheimer Polizei per Amtshilfegesuch eingeschaltet. „Wir haben für die Maßnahme aufgrund der potenziellen Gefährlichkeit der Tiere speziell ausgebildete Unterstützungskräfte hinzugezogen“, sagt Hauptkommissar Robert Maurer.

Entsprechend hoch sei das wahrgenommene Aufgebot der Polizei gewesen. Der Einsatz sei ohne Probleme abgelaufen, teilt der Hauptkommissar mit. Weitere Ermittlungen wegen der Hunde gebe es nicht.

Wo sich die Hunde jetzt genau befinden, das könne Stefan Adam nicht verraten. Den Tieren gehe es aber gut und er hoffe, dass ein endgültiger Platz gefunden wird, wo es ihnen an nichts fehlt. Der Bürgermeister betont dabei auch, dass es den Hunden bei ihren bisherigen Besitzern gut gegangen ist. Die Entscheidung der Gemeinde habe das aber nicht geändert.

Die Hundehalter hätten jetzt noch die Chance, gerichtlich gegen das Verbot vorzugehen.

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