Neue Werbeanlagensatzung
Arbeitskreis soll offene Sachfragen klären
Erneut beschäftigte das Thema Werbeanlagensatzung den Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss. Zu einer Abstimmung kam es allerdings nicht: Ein fraktionsübergreifender Arbeitskreis soll sich nochmals mit dem Thema befassen.
Rosenheim – Blinkende Leuchtschriften, folienverhängte Fassaden, Werbeständer auf Gehsteigen: Welche Formen von Werbeanlagen in der Stadt wo erlaubt sind, wird in der Werbeanlagensatzung geregelt. Um Auswüchse zu verhindern und das Stadtbild zu schützen, soll nun eine neue Satzung erlassen werden.