Marienberger Strasse

Wohnungen für Studenten

von Redaktion

An der Marienberger Straße werden Gewerbeareale in Wohnbauflächen umgewandelt . Auf dem Hubauer-Gelände nahe der Bahnlinie Richtung Wasserburg und in unmittelbarer Nähe der Hochschule sollen vor allem Studentenwohnungen entstehen.

Rosenheim – Einst befand sich auf dem Gelände das Logistikzentrum der Getränkefirma Hubauer. Heute werden die Gebäude vor allem als gewerbliche Lagerräume genutzt. Die Gesamtfläche gliedert sich von Süd nach Nord in drei Bereiche: Auf dem südlichen Gelände sollen ab 2021 die Gewerbegebäude abgerissen werden und die Fläche neu bebaut werden. Die Pläne sehen ein Boardinghaus für Wohnen auf Zeit vor – etwa für Gastprofessoren – sowie Studentenappartements und Wohnungen. Der Investor hat die Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens angekündigt.

Das mittlere Grundstück mit 5000 Quadratmetern Fläche hat das Grundstücksmanagement der Stadt Rosenheim erworben, um hier geförderte Wohnungen zu errichten. Vorgesehen ist hier Sozialer Wohnungsbau mit einer einkommensorientierten Förderung (EOF), bei der bedürftige Mieter einen einkommensabhängigen Zuschuss zur Miete erhalten.

Die im Norden anschließende, derzeit noch unbebaute Fläche ging in Erbpacht an einen weiteren Investor, der dort 250 Studentenwohnungen bauen will. Die Stadtverwaltung will mit der Erbpachtgeberin über den Ankauf der notwendigen Verkehrsflächen in Verhandlung treten.

Der Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss billigte diese städtebaulichen Ziele mit einer Mehrheit von 7:3 und befürwortete damit zugleich die künftige Umnutzung hin zu Wohnbauflächen mit Mischgebietsanteilen. Damit sind die Grundlagen geschaffen, um die Planungen weiter
voranzutreiben.

Fünfgeschossiger Wohnungsbau

Der Standort in unmittelbarer Nähe der Hochschule bietet sich für Studentenwohnungen geradezu an. Auf dem Gewerbegebiet ist im Augenblick eine Bebauung mit drei Geschossen zulässig, was einer Gebäudehöhe von rund 15 Metern entspricht. Bei einem Wohngebäude entspräche dies fünf Geschossen. Bis zu dieser Gebäudehöhe soll laut der Beschlussvorlage auch künftig Baurecht gewährt werden.

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