Wer einen Angehörigen pflegt, benötigt auch Erholungszeiten. Ob stundenweise oder während eines Urlaubs – wenn Pflegende ihre Angehörigen nicht selbst umsorgen können, muss in dieser Zeit personeller Ersatz organisiert werden. Das gilt auch bei einem plötzlichen Ausfall durch Krankheit. Doch wo finden sich professionelle und vertrauenswürdige Menschen, auf die man in diesen Fällen zurückgreifen kann? Und wer bezahlt das?
Liegt für die familiär betreute Person eine Pflegeeinstufung mindestens in Pflegegrad 2 vor und besteht diese seit mindestens sechs Monaten, dann erstattet die Pflegekasse bis zu 1612 Euro pro Jahr für die sogenannte Verhinderungspflege. Dieser Betrag kann sich um weitere 806 Euro erhöhen, wenn Leistungen für eine Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen werden.
Trotz des gesetzlichen Anspruchs werden diese Mittel und Möglichkeiten von den Versicherten und Anspruchsberechtigten bei Weitem nicht ausgeschöpft, wie Untersuchungen der AOK in den Jahren 2016 und 2017 belegt haben. djd