Bei der Feststellung der Pflegegrade werden die Fähigkeitsstörungen von Demenzkranken, geistig Behinderten sowie psychisch kranken Personen besonders berücksichtigt. Speziell geprüft werden die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
Psychisch bedingte Fähigkeitsstörungen
„Dabei kommt es nicht vorrangig auf bestimmte Krankheitsbilder wie Demenz an, sondern inwieweit die entsprechenden Fähigkeiten vorhanden sind“, erläutert Sylke Weststein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. Bei den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten werden elf Schwerpunkte geprüft. Dazu zählt, ob Personen aus dem näheren Umfeld erkannt werden, ob sich der Betreffende räumlich und zeitlich orientieren kann oder inwieweit er Informationen versteht. Auch die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen, ist ein wichtiges Kriterium. Vermerkt wird beispielsweise, ob der Betroffene seine Wohnung unmotiviert verlässt und sich selbst und andere im Straßenverkehr gefährdet. Oder ob der Betroffene Wäsche im Backofen trocknet, Herdplatten anstellt, ohne diese zu benutzen oder das Gas grundlos aufdreht.
Bei den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen geht es darum, in welchem Umfang die betreffende Person ihr Verhalten steuern kann. Begutachtet werden unter anderem motorische Auffälligkeiten und ob der Betroffene sich selbst verletzt, aggressiv ist oder grundlos schreit. Vermerkt wird auch, ob der Betroffene Hilfe abwehrt oder ob er Wahnvorstellungen oder Depressionen hat.
Die Gutachter notieren je nach Umfang der Einschränkungen Punkte. Diese werden in Kombination mit den Einschränkungen in den anderen vier Bereichen – Mobilität, Selbstversorgung, Umgang mit Medikamenten sowie Gestaltung des Alltagslebens – gewichtet.
Ermittlung des Pflegegrades
Aus der Anzahl der Punkte ergibt sich der Pflegegrad. 27 bis unter 47,5 Punkte bedeutet „erhebliche Einschränkungen und Fähigkeitsstörungen“ und damit Pflegegrad 2. Dann besteht unter anderem Anspruch auf Pflegegeld, auf die Finanzierung eines ambulanten Dienstes, auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie auf teilstationäre Pflege. „Wichtig ist auch, dass die Angehörigen Unterstützungsmöglichkeiten nutzen, um mit der oft sehr speziellen Situation zurecht zu kommen“, rät Weststein. Welche Angebote es in der Region gibt, erfährt man zum Beispiel von den Beratern der Pflegeversicherung. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/1018800 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen. be.p