Chancen bei doppelter Haushaltsführung

von Redaktion

Immer mehr Fach- und Führungskräfte müssen für ihre Arbeit weite Anfahrtswege auf sich nehmen. Laut einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung fahren rund 60 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland zum Job in eine andere Gemeinde – Tendenz steigend. Häufig ist entfernungsbedingt eine Zweitwohnung am Arbeitsort erforderlich. Die Kosten lassen sich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung in begrenzter Höhe steuerlich absetzen. Mit einem aktuellen Urteil können Pendler womöglich mehr Aufwendungen geltend machen.

Kostenfaktor Zweitwohnung

Eine beruflich bedingte Zweitwohnung ist für Berufspendler ein erheblicher Kostenfaktor. Der Fiskus greift Arbeitnehmern und Selbstständigen bei den Unterkunftskosten unter die Arme, sofern eine anerkannte doppelte Haushaltsführung vorliegt. Monatlich lassen sich bis zu 1000 Euro der Aufwendungen absetzen. Bei Mietwohnungen akzeptiert das Finanzamt nicht nur die Miete, sondern unter anderem auch Betriebs-, Renovierungs- und Reinigungskosten. Handelt es sich um Wohneigentum, kommen die Gebäudeabschreibung und Finanzierungskosten hinzu.

Uneinigkeit bei Einrichtung und Hausrat

Bislang gehen die Finanzämter davon aus, dass auch die Kosten für Einrichtung und Hausrat unter den monatlichen Höchstbetrag von 1000 Euro fallen. Das sieht das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil anders. Die Richter gehen davon aus, dass diese Kosten in unbegrenzter Höhe abzugsfähig sind, da sie keine Unterkunftskosten darstellen (Az. 13 K 1216/16 E). Gegen den Richterspruch ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig. Betroffene sollten bis zur abschließenden Entscheidung den Steuerabzug für alle sonstigen notwendigen Aufwendungen beantragen, auch wenn sie damit das monatliche Limit von 1000 Euro überschreiten. Lehnt das Finanzamt den Abzug ab, sollten Steuerzahler mit Verweis auf das anhängige BFH-Verfahren Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.

Annegret Hostrup-Dille/WWS Aachen

Artikel 10 von 11