Stolpersteine ausräumen

von Redaktion

Hausträume können auch mal platzen, wenn vor dem Bauantrag nicht genau geklärt ist, was und wie gebaut werden darf. „Zunächst geht es um den Baugrund. Stehendes Wasser etwa erschwert den Bau eines Kellers“, erklärt Enrico Roth, Geschäftsführer von Roth-Massivhaus. Altlasten wie Müll oder Chemikalien verteuern den Tiefbau, da kontaminiertes Erdreich ausgetauscht werden muss. Eine Bodenuntersuchung bringt im Zweifel immer Klarheit.

Zu beachten sind außerdem Vorgaben des deutschen Bauordnungsrechts, des kommunalen Baurechts und lokaler Bebauungspläne, auch B-Pläne genannt. Sie regeln etwa, wie viel Quadratmeter des Grundstücks bebaut werden dürfen und welcher Abstand des Gebäudes zum Nachbarn einzuhalten ist. Bei schmalen Grundstücken kann das zur Herausforderung werden. Aufgrund der bebaubaren Fläche, des sogenannten Baufensters, werden Architektur und Grundriss eingegrenzt. Fachleute wissen, wann und wie Grenzbebauungen möglich sind.

Satzungen der Bebauungspläne enthalten weitere Details, etwa zur Bauweise, Dachform, -neigung und -farbe, zur Fassadengestaltung, Traufhöhe oder zur Nutzung regenerativer Energien. Selbst der Anteil sowie die Art und Weise einer Versiegelung der Böden durch Pflasterflächen können vorgeschrieben sein.

Die prinzipielle Vorgabe gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine Südausrichtung des Gebäudes, verbessert doch der Solareintrag durch große Fensterflächen die Energieeffizienz. Da es sich empfiehlt, Küche und Schlafzimmer auf der Nordseite zu planen, hat die Ausrichtung Einfluss auf den Grundriss. Eine Verschattung durch Bäume oder angrenzende Gebäude kann die Platzierung von Solarthermie- oder Fotovoltaik-Systemen eingrenzen. Kommen Sole-Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz, sind auch hier Abstände zu Sonden auf dem angrenzenden Grundstück einzuhalten. Kommunale Satzungen können zudem beispielsweise den Ausschluss von fossilen Heizsystemen zugunsten von Fernwärme enthalten.rgz

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