Online und per Post: Befreiungsformulare kann man ab jetzt einreichen.Foto dpa/Burgi
Knapp einen Monat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag können Eigentümer von Zweitwohnungen offiziell die Befreiung von dem Beitrag beantragen. Der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teilte mit, dass entsprechende Formulare zur Verfügung stünden. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Juli den Beitrag zwar für verfassungsgemäß erklärt, aber die Beitragspflicht für Zweitwohnungen gekippt.
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro zu zahlen. Dieses Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erklärte das Verfassungsgericht im Wesentlichen für verfassungsgemäß. Die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung sahen die Richter aber unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Dafür muss deshalb bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung gefunden werden. Bis dahin können sich Wohnungsinhaber, die bereits für eine Wohnung zahlen, auf Antrag von ihrer Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen.
Der Beitragsservice schuf dafür nun die Voraussetzungen. Die Befreiung sei grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli – dem Tag des Karlsruher Urteils – möglich, erklärte die Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Formulare stehen online unter rundfunkbeitrag.de zur Verfügung, können aber auch zugesandt werden.